Seggauer Gespräche über "Staatliche und kirchliche Gerichtsbarkeit"
Die traditionsreichen "Seggauer Gespräche" beschäftigten sich heuer mit dem Verhältnis von staatlicher zu kirchlicher Gerichtsbarkeit. 50 Expertinnen und Expertin tauschten sich zu dem Thema aus. Das Zusammentreffen von staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit sei häufiger gefragt, als man denke, betonte etwa Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl bei der Eröffnung in Seggauberg am Donnerstag: "Die verheerenden Missbrauchsfälle beschäftigen Gerichte auf beiden Seiten. Zudem haben beide immer wieder mit Erbschafts- und Vermögensfragen oder Problemen im Arbeitsrecht zu tun." Die neunte Auflage der Gesprächsreihe verzeichnete heuer einen Teilnehmerrekord, hieß es in einer Aussendung der Diözese Graz-Seckau am Freitag.
Neben Grundsatzreferaten über das Verhältnis zwischen staatlicher und kirchlicher Jurisdiktion aus katholischer und evangelischer Sicht wurde auch das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Kirchen behandelt, so die Veranstalter. Zudem wurde über kirchliche Erbschafts- und Liegenschaftsfragen vor staatlichen Gerichten sowie über konkrete Probleme im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen gesprochen.
Unter den Referentinnen und Referenten waren u.a. Nikolaus Schöch von der Apostolischen Signatur in Rom, der Leiter des Landeskirchenamtes der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Christoph Goos, der frühere deutsche Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, sowie die Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Graz und Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission Missbrauchsfälle und Strafrecht, Caroline List.
Quelle: kathpress
Das Ziel der Veranstaltung, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die sich aus den unterschiedlichen rechtlichen Verfassungen der Kirchen und des Staates ergeben, zu beleuchten und die Zusammenschau zu verbessern, wurde erreicht, so der Tenor der Fachleute vor Ort.
Die Seggauer Gespräche wurden 2006 auf Initiative des damaligen Grazer Bischofs Egon Kapellari ins Leben gerufen. Sie finden als Kooperationsveranstaltung der Diözese Graz-Seckau, der Erzdiözese Salzburg, der Evangelischen Superintendentur A.B. Steiermark und des Instituts für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz sowie des Instituts für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien statt.