Bundeskanzleramt: Neue Stabsstelle für Religionsfreiheit
Im Oktober 2023 wurde im Bundeskanzleramt die Ombudsstelle für den Schutz religiöser Minderheiten als Teil des Kultusamtes gegründet. Mit 1. Mai 2024 wurde nun eine eigene "Stabsstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten" eingerichtet. Die neue Stabsstelle solle eine wichtige Rolle beim Schutz der Rechte religiöser Minderheiten sowie der internationalen Religions- und Glaubensfreiheit spielen, so Daniel Soudek, Leiter der Stelle, am Freitag gegenüber Kathpress.
Weltweit würden Angriffe auf religiöse Minderheiten zunehmen, so Soudek, insbesondere auf christliche Gemeinschaften, aber auch auf viele andere. In diesem Zusammenhang verstärke Österreich nun seine Maßnahmen im Kampf gegen religiöse Verfolgung im internationalen Kontext.
Religions- und Glaubensfreiheit sei ein fundamentales Menschenrecht, "das eng mit der Freiheit und Würde jedes Menschen verbunden ist", betonte der Stabsstellenleiter. Es gehe um das Recht, "eine Religion oder Weltanschauung zu wählen, zu wechseln oder keine Religion zu haben". Der Schutz der Religionsfreiheit sei ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Charta der Grundrechte und zahlreiche andere Bestimmungen verdeutlicht werde.
Quelle: kathpress