
Kirchenfachstelle begrüßt neue Vorgaben zu Sexualpädagogik
Positiv hat die Familienfachstelle der Österreichischen Bischofskonferenz auf die neuen Richtlinien für Schulen reagiert, welche das Bildungsministerium für die Inanspruchnahme externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik herausgegeben hat. Die in einem am Dienstag veröffentlichten Rundschreiben dargelegten Vorgaben seien "sehr zu begrüßen", erklärte der Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), Johannes Reinprecht, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Kathpress.
Den Richtlinien zufolge dürfen künftig nur jene Organisationen für Aufklärungsarbeit in den Unterricht geholt werden, die von der Geschäftsstelle Sexualpädagogik im Bildungsministerium positiv beurteilt wurden, was auf deren Website abrufbar ist. Weiters müssten Lehrkräfte nach Inanspruchnahme verpflichtend Feedback über die Arbeit des Anbieters abgeben. Damit ist die vor einigen Jahren gestartete Reform der Sexualpädagogik-Angebote externer Vereine weitgehend abgeschlossen.
Reinprecht verwies auf mehrere Kriterien, die aus kirchlicher Sicht bei der Auswahl von Anbietern durch Schulen von Bedeutung seien. Transparenz hinsichtlich der Anbieter müsse gegeben sein, zudem seien Altersgerechtigkeit und Entwicklungssensibilität der vermittelten Inhalte "zentrale Faktoren, um Kindern und Jugendlichen die Schönheit einer auf liebender Beziehung gegründeten Sexualität zu vermitteln und eine Übersexualisierung zu verhindern". Zu beachten sei immer auch "die Vorrangigkeit des elterlichen Erziehungsrechts".
Das Bildungsministerium hatte zuvor die Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik" beim Jugendrotkreuz angesiedelt und ein Experten-Board eingerichtet, um Schulen und Schulbehörden bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualität von schulexternen Angeboten zu unterstützen. Wer als überregional tätiger Verein, Institution oder Einzelperson im Themenfeld Sexualpädagogik an Schulen in dem Bereich tätig werden will, muss davor ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen und entsprechende Unterlagen bei der Geschäftsstelle einreichen.
Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherung sind auf der Webseite der Geschäftsstelle unter https://www.sexualpaedagogik.education abrufbar, es gibt dort einen eigenen "Angebotspool" für Schulen. Schulen können aus dieser Liste künftig nur noch jene Anbieter wählen, die nach Abschluss des Verfahrens in allen Beurteilungskategorien die Anforderungen in "hohem Ausmaß" oder in "den meisten relevanten Punkten" erfüllen. Nach dem Einsatz schulexterner Angebote muss die zuständige Lehrkraft künftig ein kurzes Feedback zum jeweiligen Anbieter abgeben, sowie optional auch Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler.
Broschüre "Dem Leben und der Liebe verpflichtet"
Eine eigene Orientierungshilfe, die zwar keine konkreten Anbieter oder Methoden benennt, jedoch Grundhaltungen für eine "Erziehung zu Liebe, Selbstachtung und Beziehungsfähigkeit", hatte das IEF-Institut gemeinsam mit Familienbischof Hermann Glettler im vergangenen Oktober präsentiert. Mit der von der Bischofskonferenz approbierten Broschüre "Dem Leben und der Liebe verpflichtet" vertritt die Kirche laut dem Innsbrucker Bischof einen "selbstkritischen Zugang zum Thema, der zugleich selbstbewusst und anschlussfähig für unsere Zeit". Sexualität wird in den 16 Seiten, die als "Anregung zur weiteren Diskussion" gedacht sind, als "positive Lebenskraft" und als äußerst wertvoller und sensibler Bereich der Entwicklung gewürdigt. (Infos: https://www.ief.at)
Quelle: kathpress