
Caritas: Sozialhilfe braucht rechtssichere Lösung
In der Debatte um eine Neuregelung der Sozialhilfe ruft die Caritas zu einer "juristisch sauberen Lösung, die rechtlich hält" auf. Die derzeitige Diskussion sei ein "Hick-Hack auf dem Rücken der Ärmsten", kritisierte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler in einer Aussendung vom Donnerstag. "Anstatt Schnellschüssen und Teilreformen brauchen wir eine bundesweite Regelung, die den Sozialhilfe-Fleckerlteppich beendet und das letzte soziale Netz in Österreich sichert", so ihr Appell.
Hinsichtlich der von Integrationsministerin Claudia Plakolm angekündigten Integrationsphase, die nicht für österreichische Staatsbürgerinnen gelten soll, verweist die Caritas auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dieses kommt zum Ergebnis, dass rechtlich gleichgestellte Personen in der Sozialhilfe nicht ungleich behandelt werden dürfen. Demnach wären Kürzungen, die etwa ausschließlich asylberechtigte Personen betreffen, juristisch nicht haltbar.
Tödtling-Musenbichler betonte: "Der geplante Integrationsbeitrag - laut Regierungsprogramm um 250 Euro geringer als die Sozialhilfe - trifft junge Erwachsene ohne Jobchancen, Asylberechtigte, die während ihres Verfahrens de facto nicht arbeiten können, subsidiär Schutzberechtigte und Auslandsösterreicherinnen. Damit werden Menschen fürs Nicht-Arbeiten in der Vergangenheit bestraft, obwohl sie nie arbeiten durften oder konnten."
Zudem warnt die Caritas vor negativen Folgen für betroffene Familienhaushalte. "Kürzungen bei der Sozialhilfe wirken sich auf den gesamten Haushalt - und somit auch auf die Kinder der Sozialhilfeempfänger - aus. Sie sind somit ein direkter Angriff auf das Existenzminimum von Kindern in armutsbetroffenen Familien. Das steht im Widerspruch zum selbstgesetzten Ziel der Bundesregierung, Kinderarmut zu halbieren", so Tödtling-Musenbichler.
Im Bund wird derzeit darüber gestritten, für wen die geplante Integrationsphase bei der neuen Sozialhilfe gelten soll. Das Sozialministerium will diese Phase "für alle Antragsteller, einschließlich österreichischer Staatsbürger", geltend machen, was ÖVP und NEOS ablehnen. Claudia Plakolm (ÖVP) erklärte am Mittwoch nach dem Ministerrat, dass bei "Sozialhilfe Neu" die Integrationsphase gegenüber Österreichern nicht zur Anwendung kommen werde.
Laut dem bisherigen Entwurf sollen neben Zuwandernden vorrangig Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen ohne ordentlichen Aufenthaltsstatus von der Integrationsphase betroffen sein. Geplant sind Leistungen, die an die Teilnahme an Sprach-, Werte- und Orientierungskursen geknüpft sind, sowie Sanktionen bei Nichterfüllung dieser Pflichten. Der Entwurf zur Reform soll bis Jänner 2027 in Kraft treten.
Quelle: kathpress