
Uni Salzburg: Theologie startet ins Studienjahr mit Fokus Prävention
Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Salzburg hat ihr Studienjahr mit einem Fokus auf Prävention und Umgang mit Missbrauch gestartet. Dekan Dietmar Winkler betonte am Dienstag die vielfältige Notwendigkeit der Präventionsarbeit: "Es geht um nichts weniger als die Glaubwürdigkeit. Darüber hinaus haben Aufarbeitung und Umkehr tiefe theologische Wurzeln." Bei der Eucharistiefeier im Sacellum, die im Zeichen des zweiten Jahrestages des Anschlags durch die Terrorgruppe Hamas auf Israel stand, verwies er auch auf den Missbrauch der Religion zur Legitimierung von Gewalttaten und Kriegen. Daniel Tibi, seit Oktober Assistenzprofessor für Kirchenrecht, stellte die Rolle des Kirchenrechts bei der Prävention von spirituellem und Machtmissbrauch in den Vordergrund.
"Spiritueller Missbrauch ist ein komplexes Thema", denn er "ist rechtlich kaum greifbar", wies Tibi in seinem Vortrag hin. Er trete in der Praxis subtil auf, wobei die Grenzen oft fließend seien. So könne sich spiritueller Missbrauch darin äußern, dass Bibelzitate manipulativ aus dem Zusammenhang gerissen werden. Das Kirchenrecht sei ein Baustein in der Prävention und habe hierfür Ordnungs-, Schutz- und Sanktionsfunktion.
Tibi verwies darauf, dass spiritueller Missbrauch derzeit noch keinen eigenen Straftatbestand darstellt. Doch es könnte eine Reihe anderer Strafen greifen. Das Kirchenrecht schütze etwa durch die Begrenzung der Amtszeit der Oberen vor spirituellem Missbrauch. Heute seien zudem "der innere und der äußere Glaubensbereich" getrennt, etwa bei der Beichte: So dürften Ordensobere die Beichte von Ordensunteren nicht hören, außer diese bitten aus freien Stücken darum, führte der Benediktinermönch aus. Auch eine externe Begleitung, etwa im Ordensleben, sei wichtig, die die Grenzen im Blick behält. Bei der Frage nach Straftaten "sollte auch der Missbrauch von Beziehungen eine Rolle spielen", betonte er mit Blick auf geistliche Begleitung.
"Der Apostolische Stuhl arbeitet derzeit an einer Änderung des Strafrechts", erklärte Tibi. Umso wichtiger sei es, bereits bestehende präventive Maßnahmen umzusetzen und nicht in einer falsch verstandenen Freiheit zu unterbinden. Spiritueller Missbrauch an sich sei nicht mit dem staatlichen Recht bestrafbar, denn der Bereich der Spiritualität gehöre ins Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Wichtig wäre es, "dass sich Kirche freiwillig mit dem Staat zusammenschließt", so der Kirchenrechtler. Klar sei: "Kirche ist kein rechtsfreier Raum."
Quelle: kathpress