
Caritas: Kürzungen beim Ausgleichtaxfonds gefährden Inklusion
Auf bestehende Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich hat Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler am Freitag hingewiesen. Besonders kritisch sieht sie die geplanten Budgetkürzungen beim Ausgleichstaxfonds (ATF), der zentrale Maßnahmen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt.
Laut aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen die Zuschüsse an den ATF bis 2026 um 23 bis 25 Millionen Euro reduziert werden, in einem weiteren Schritt um zusätzliche 50 Millionen Euro. Betroffen seien unter anderem Mobilitätszuschüsse, Jugendcoaching in Niederösterreich sowie das Projekt "Barriere:freie Unternehmen" in Wien, so die Caritas. Tödtling-Musenbichler warnte: "Auf lange Sicht kommt es zur Zerstörung bewährter Strukturen, zu langen Wartelisten für Betreuungsplätze, zu Rückschritten bei Arbeitssuche und Arbeitsplatzerhaltung."
Bereits jetzt zeigten sich Konsequenzen: Inklusionsprojekte würden reduziert oder geschlossen, Personal abgebaut. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen seien unmittelbar betroffen. Besonders belastend sei dies für Familien, die Betreuungsaufgaben allein übernehmen. Tödtling-Musenbichler betonte, dass Inklusion planmäßige und dauerhafte Finanzierung benötige: "Inklusion in der Arbeitswelt ist kein Privileg oder 'Wohlwollen', sondern gesetzlicher Auftrag und völkerrechtliche Verpflichtung. Teilhabe ist ein Menschenrecht und Menschenrechte dürfen niemals vom Budget abhängen."
Die Caritas fordert eine verlässliche Finanzierung sowie Koordination zwischen Bund, Ländern und Trägern, um die Umsetzung der UN-BRK zu sichern. Inklusionsmaßnahmen stützten zugleich den Arbeitsmarkt, schaffen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und soziale Stabilität.
Parallel ist die Situation der Persönlichen Assistenz in Niederösterreich kritisch. Die WAG Assistenzgenossenschaft hat aufgrund unzureichender Förderungen vorsorglich 102 Persönliche Assistentinnen und Assistenten beim AMS zur Kündigung angemeldet, wie die gemeinnützige Genossenschaft am Freitag mitteilte. Die Förderung liege seit 2003 unverändert bei 22 Euro pro Stunde. Ohne deutliche Erhöhung der Zuschüsse drohe der Verlust von Arbeitsplätzen und damit auch der Betreuung für Menschen mit Behinderungen, die auf Persönliche Assistenz angewiesen sind.
Die Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Alltag, am Beruf und in der Familie. Betroffene verlieren bei Förderausfällen die notwendige Unterstützung für Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Kommunikation. Die WAG fordert daher eine sofortige Anpassung der Förderungen auf ein kostendeckendes Niveau, um die Existenz der Assistenzkräfte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu sichern.
Quelle: kathpress