
Katholische Aktion gegen Neuinterpretation der Menschenrechtskonvention
Zum 75. Jahrestag der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) die bleibende Bedeutung von Menschenrechten als Ausdruck gelebter Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe betont. Es sei "für uns als Christinnen und Christen eine Mahnung, nicht locker zu lassen im Engagement für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe", erklärte das KAÖ-Präsidial-Team am Dienstag. Eine Absage erteilte die Katholische Aktion einer Neuinterpretation oder gar Abänderung dieses völkerrechtlich verbindlichen Schutzes von Grundrechten.
"Die Europäische Menschenrechtskonvention setzt wichtige menschenrechtliche Standards für Europa. Der Text braucht keine neue Interpretation, sondern eine konsequente Anwendung", meinte KAÖ-Vizepräsident Thomas Immervoll. Die Menschenrechtskonvention sei ein Fundament des europäischen Zusammenlebens, das nicht infrage gestellt werden dürfe.
Hintergrund ist u.a. ein im Frühjahr veröffentlichter offenen Brief, in dem neun der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Spruchpraxis des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) im Migrationsbereich kritisierten. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zählte zu den Unterzeichnern, ebenso Polens Premier Donald Tusk, der im Falle eines Scheiterns einer Reform gar einen Austritt aus der EMRK ins Spiel brachte.
Menschenrechte im Geist der Nächstenliebe
Die Einhaltung von Menschenrechten im Geist der Nächstenliebe gehöre für Christinnen und Christen zum Selbstverständnis des kirchlichen Laienapostolats, betonte Immervoll: "Laienapostolat heißt, sich in der Welt von heute für christliche Grundwerte im gesellschaftlichen Zusammenleben einzusetzen. Und das betrifft eben nicht nur das Privatleben oder das Zusammenleben in Pfarrgemeinden, sondern ganz wesentlich auch die rechtliche Grundlage der Gestaltung von Gesellschaft." Daraus ergebe sich die Aufgabe, sich für die Einhaltung von Menschenrechten im Geist der Nächstenliebe einzusetzen.
Die KAÖ strich zudem die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als Garant demokratischer Grundprinzipien hervor. "Mit dem EGMR gibt es ein wichtiges Instrument der Rechtsstaatlichkeit (...) Daran darf nicht aus populistischen Erwägungen heraus gerüttelt werden", mahnte Immervoll.
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Sie gilt als einer der zentralen Pfeiler des europäischen Menschenrechtsschutzes.
Quelle: kathpress