Experte veröffentlichte neues Buch über Dialog mit Freimaurerei
Ein neues Buch zeichnet das wechselvolle Verhältnis zwischen Katholischer Kirche und Freimaurerei seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nach; ein Verhältnis, das von der Einsicht in eine "Hol- und Bringschuld auf beiden Seiten", zugleich aber vom aufrichtigen Willen um Annäherung und Aussöhnung geprägt sei, so der Autor, der katholische Priester, Theologe und frühere österreichische Botschafter Michael Heinrich Weninger. Sein unlängst im "Deutschen Wirtschaftsbuch Verlag" erschienenes Werk "Aus Nacht zum Licht" stellt dabei nach seinem ersten Buch "Loge und Altar" von 2020 den dritten Band einer Trilogie dar. Der mittlere Band soll erst 2026 erscheinen und die Auseinandersetzung zwischen Katholischer Kirche und Freimaurerei in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts behandeln.
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sollte der Dialog und die Aussöhnung zwischen Kirche und Freimaurerei deutlich an Fahrt gewinnen, wie Weninger in seinem umfang- wie detailreichen Buch schildert. "Ein neuer Morgen im Zueinander bahnt sich dämmernd den Weg." Eine zentrale Rolle sollte in dem postkonziliaren Annäherungsprozess der damalige Wiener Erzbischof, Kardinal Franz König, spielen. Als Vorsitzender des "Sekretariates für die Nichtglaubenden" und vielfach dialogbewährter Konzilsvater habe Papst Paul VI. ihm die Leitung dieses Dialogs übertragen - und er sollte sich auch in dieser Sache als geschickter "Brückenbauer" bewähren, so Weninger.
Der Dialog gipfelte 1970 in einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern der Katholischen Kirche im oberösterreichischen Lichtenau, an der auch Kardinal König teilnahm, und der gleichnamigen "Lichtenauer Erklärung". Darin wird festgehalten, dass die früheren kirchlichen Verurteilungen der Freimaurerei nicht mehr zutreffen bzw. angesichts des geteilten Glaubens gegenstandslos sind. So heißt es in der Schlusspassage: "Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes (CIC), weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben."
Im Zuge der Codexreform sei es zu entsprechenden Auseinandersetzungen auch in Rom zum Verhältnis zur Freimaurerei gekommen - Auseinandersetzungen, in denen Kardinal König sich mit seinem Votum für eine Aussöhnung habe durchsetzen können, hielt Weninger im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Kathpress fest. Tatsächlich wurde die Verurteilung der Freimaurerei, die sich im alten Kirchenrecht (CIC 1917) noch fand (Can. 2335 hielt fest, dass ein Katholik sich durch Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch exkommuniziere), im neuen CIC von 1983 nicht mehr aufgenommen. Stattdessen wählte man die laut Weninger "geniale Formulierung" in Canon 1374: "Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden; wer jedoch eine solche Vereinigung fördert oder leitet, soll mit dem Interdikt bestraft werden."
Dies werde der Realität gerecht, dass Freimaurerei an sich höchst vielfältig und - wie in den vorherigen Dialogen deutlich gemacht wurde - nicht prinzipiell gegen die katholische Kirche gerichtet sei; gleichwohl gebe es in der "bunten und disparaten freimaurerischen Familie" sehr wohl auch "atheistische sowie der katholischen Kirche gegenüber feindlich eingestellte Vereinigungen". Auf diese Realität reagiere das geltende Kirchenrecht angemessen; und auf dieser Basis sei auch der begonnene Weg der Aussöhnung mit den dialogbereiten Logen fortzuschreiten, so Weninger. "Was insgesamt äußerste Not tut, das ist das unbedingte Erfordernis der Aufklärung über die freimaurerische Wirklichkeit", schreibt der Experte in seinem Buch.
Für Irritation hatte damals eine nur einen Tag vor Inkrafttreten des neuen CIC veröffentlichte Erklärung der Glaubenskongregation ("Declaratio de associationibus massonicis", Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen) gesorgt, die vom damaligen Präfekten der Kongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, unterzeichnet und von Papst Johannes Paul II. genehmigt worden war. Die Erklärung hielt fest, dass ein Katholik nicht Freimaurer sein dürfe und die Mitgliedschaft in einer freimaurerischen Vereinigung eine "schwere Sünde" bedeute. Weninger wies indes darauf hin, dass diese Erklärung kirchenrechtlich gesehen keine Rolle spiele, sondern moraltheologischer Natur sei. Er vermute außerdem, dass sie gar nicht aus der Feder Ratzingers stamme - schließlich habe Ratzinger sie nie mehr erwähnt und sich auch später als Papst Benedikt XVI. mehrmals mit Großmeistern getroffen.
Michael Heinrich Weninger ist ehemaliger österreichischer Diplomat, der nach dem Tod seiner Frau im Jahr 2011 zum Priester geweiht wurde und bis 2021 Mitglied des Päpstlichen Rates für interreligiösen Dialog war. Der Theologe forscht schon viele Jahre zum Thema Freimaurerei. Bereits 2019 hatte er sich in seiner Dissertation für die Versöhnung von Kirche und regulärer Freimaurerei ausgesprochen.
Literaturhinweis: Michael Heinrich Weninger: Aus Nacht zum Licht. Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung. Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, Neuburg an der Kammel 2025
Quelle: Kathpress