
Debatte um Suizidbeihilfe: Schipka gegen verkürzten Autonomiebegriff
Die Diskussion um Selbstbestimmung am Lebensende darf nicht ausschließlich aus der Perspektive von Menschen mit Suizidwunsch geführt werden: Dafür hat sich der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Donnerstagabend bei einem Expertengespräch am Oberlandesgericht Innsbruck ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über eine Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes verteidigte der Jurist und Moraltheologe das Recht kirchlicher Pflegeeinrichtungen, assistierte Suizide in ihren Häusern nicht zu unterstützen.
Menschen, die den Wunsch äußerten, ihrem Leben ein Ende zu setzen, befänden sich in einer "prekären, ja dramatischen Situation", hielt Schipka fest. Dies dürfe in der Diskussion über assistierten Suizid nicht ausgeblendet werden. Zugleich wandte er sich gegen die Auffassung, jede Forderung nach rechtlichen Grenzen sei ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Recht habe die Aufgabe, Menschen - insbesondere in vulnerablen Situationen - zu schützen. Dies sei das Ziel des Strafrechts, das nicht als Ausdruck von Lebensfeindlichkeit missverstanden werden dürfe.
Unterscheiden müsse man besonders zwischen dem Respekt vor der Autonomie eines Menschen und der Bewertung seiner Handlung, so der Theologe und Jurist. Die Tatsache, dass eine Entscheidung selbstbestimmt getroffen werde, bedeute nicht automatisch, dass sie gesellschaftlich oder rechtlich neutral bewertet werden müsse. Dies gelte auch für den Suizid. Die Gesellschaft investiere erhebliche Anstrengungen in Medizin, Unfallverhütung, Friedenssicherung und Strafrecht, um menschliches Leben zu schützen. "Daher ist der Respekt vor der Autonomie und das Bestreben, Suizide möglichst zu verringern, kein Widerspruch", sagte Schipka.
Tod nicht neutral
Der Generalsekretär der Bischofskonferenz verwies darauf, dass die österreichische Rechtsordnung die Autonomie nicht als absoluten Wert verstehe. Als Beispiele nannte er die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen, Einschränkungen bei der Einwilligung in Körperverletzungen oder psychiatrische Behandlungen gegen den Willen Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen. Gerade in vulnerablen Situationen brauche es zusätzliche Gründe, um eine autonome Entscheidung als gesellschaftlich akzeptabel anzusehen.
Auch auf die Bewertung des Suizids kam Schipka zu sprechen. "Suizid ist nicht neutral, weil der Tod nicht neutral ist", betonte er. Das gelte auch dann, wenn der Tod selbstbestimmt herbeigeführt werde. Zudem betreffe ein Suizid nicht nur die betroffene Person, sondern Angehörige, das soziale Umfeld und die Gesellschaft insgesamt. In diesem Zusammenhang verwies Schipka auf journalistische Richtlinien, die eine zurückhaltende Berichterstattung über Suizide empfehlen, um Nachahmungseffekte zu vermeiden.
Autonomie betrifft nur Unterlassung
Besonders ausführlich setzte sich der Kirchenvertreter mit der Situation in Pflegeeinrichtungen auseinander. Aus seiner Sicht sei es legitim, wenn kirchliche Heime in Hausordnungen oder Verträgen festlegten, dass assistierte Suizide nicht unterstützt werden und entsprechende Handlungen außerhalb der Einrichtung stattzufinden hätten. Das Selbstbestimmungsrecht begründe keinen Anspruch darauf, dass andere Personen oder Institutionen Mittel, Räume oder organisatorische Unterstützung für einen Suizid bereitstellen müssten. "Autonomie beinhaltet nur Anspruch auf Unterlassen", argumentierte er. Daraus folge kein Recht, von Dritten aktive Mitwirkung einzufordern.
Zugleich stellte Schipka die Frage, wessen Selbstbestimmung im Zentrum der Debatte stehen solle. Auch Bewohnerinnen und Bewohner, die bewusst ein Pflegeheim wählten, "an dem Suizide nicht als vermeintlich menschliche Leistung angeboten werden", hätten ebenfalls ein Recht auf Schutz und Selbstbestimmung. Gleiches gelte für Pflegekräfte, die sich bewusst für einen Arbeitgeber entschieden hätten, der entsprechende Handlungen ablehne. Wer ausschließlich auf die Wünsche von Menschen mit Sterbeverfügung blicke, blende andere betroffene Gruppen aus und verunmögliche die Existenz derartiger Schutzräume in der Gesellschaft.
Schipka sprach im Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Gerichtsgebäudes als einer von mehreren Experten, die sich mit Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende auseinandersetzten. Zu den weiteren Referenten zählten die Palliativmedizinerin und Medizinethikerin Christina Kaneider, die Innsbrucker Philosophin Anne Siegetsleitner sowie der Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer. Veranstalter des "Forum Justiz: Talk in Court" war der Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Klaus-Dieter Gosch.
Sterbeverfügungsgesetz vor Novelle
Die Debatte fand vor dem Hintergrund einer geplanten Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes statt. Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Gültigkeitsdauer von Sterbeverfügungen erneut auf ein Jahr begrenzt werden soll. Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gelten diese derzeit unbefristet. Künftig soll für die Verlängerung erneut eine ärztliche Bestätigung über Entscheidungsfähigkeit, Freiwilligkeit und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich sein. Die Begutachtungsfrist für die Novelle endet am 24. Juni.
Quelle: kathpress