
Katholischer Familienverband Wien fordert "hitzefitte" Schulen
Angesichts steigender Temperaturen und überhitzter Klassenzimmer fordert der Katholische Familienverband Wien langfristige Maßnahmen zur Anpassung von Schulen an häufigere Hitzewellen. Der derzeitige Hitze-Aktionsplan der Wiener Bildungsdirektion sei zwar für den Gesundheitsschutz von Schülerinnen und Schülern wichtig, könne aber nur eine kurzfristige Reaktion auf akute Belastungen sein, erklärte der Verband am Mittwoch. Nötig seien etwa bauliche Anpassungen wie Beschattungssysteme, Begrünungsmaßnahmen oder eine bessere Kühlung von Schulgebäuden. "Hitzeschutz ist Kinderschutz. Kinder haben ein Recht auf eine Lernumgebung, die ihre Gesundheit nicht gefährdet", so der stellvertretende Verbandsvorsitzende Christopher Erben in einer Aussendung.
Die Verantwortung für klimafitte Schulgebäude werde derzeit zwischen Bund, Ländern und Schulerhaltern hin- und hergeschoben, während Kinder und Lehrpersonal unter den Folgen der Hitze litten, kritisierte der Familienverband. "Dass Klassenräume bereits vor Schulbeginn unerträglich heiß werden können, ist kein neues Phänomen. Angesichts steigender Temperaturen wird sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen", meinte Erben und appellierte an Schulerhalter, Bildungsdirektionen und Bildungsministerium, "endlich gemeinsam konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen".
Mit Blick auf die zunehmende Zahl heißer Tage warnte der Verband davor, sich auf kurzfristige Notmaßnahmen zu verlassen. "Wir können uns nicht länger darauf verlassen, dass Hitzewellen erst nach der Zeugnisvergabe beginnen und rechtzeitig zum Schulstart enden. Die Realität zeigt längst ein anderes Bild. Jetzt braucht es vorausschauende Planung statt kurzfristiger Notmaßnahmen", so Erbens Fazit.
Hintergrund ist u.a. die österreichweite Diskussion über Unterricht bei Temperaturen von teils mehr als 30 Grad in Klassenzimmern. In Österreich ist "hitzefrei" rechtlich nicht vorgesehen. Schulen können jedoch organisatorische Maßnahmen setzen, etwa zusätzliche Pausen einführen, Unterricht in kühlere Räume verlegen oder Eltern eine frühere Abholung ihrer Kinder ermöglichen. Weiters können Landesbehörden für Pflichtschulen Regelungen erlassen. Im österreichischen Schulzeitgesetz ist bisher nur allgemein geregelt, dass "bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden oder aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen" die zuständige Schulbehörde für maximal drei Tage bzw. das Bildungsministerium "die unumgänglich notwendige Zeit" durch Verordnung schulfrei erklären kann.
Das Bildungsministerium prüft nach eigenen Angaben weitere Maßnahmen für den Umgang mit Hitze in Schulgebäuden.
Quelle: kathpress