
Vatikan exkommuniziert Piusbrüder und droht ihren Anhängern
Der Vatikan hat die verbotenen Bischofsweihen der traditionalistischen Priesterbruderschaft Pius X. als "Akt schismatischer Natur" verurteilt und die Exkommunikation der sechs beteiligten Bischöfe festgestellt. Da die Weihen laut Kirchenrecht einen spalterischen Akt darstellen, tritt die Beugestrafe der Exkommunikation von selbst ein. Ferner sprach der oberste Glaubenshüter des Papstes, Kardinal Víctor Fernández, eine offizielle Warnung an all jene aus, die sich den "Schismatikern" der Priesterbruderschaft St. Pius X. anschließen. Auch sie seien dann schismatisch.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Dekret erklärte der Glaubenspräfekt, trotz der an den Generaloberen der Piusbrüder gerichteten Warnungen habe Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen. Damit habe er sich "ipso facto", also automatisch, die laut Kirchenrecht (Kanon 1387 und Kanon 1364 § 1 CIC 2021) vorgesehenen Strafen zugezogen, so Kardinal Fernández.
Damit erhielten sowohl de Galarreta als auch die von ihm Geweihten Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Tatstrafe der Exkommunikation. Ebenfalls betroffen von der Exkommunikation ist Bischof Bernard Fellay als Mitwirkender bei der Weihe.
Ausdrücklich warnt Kardinal Fernández Kleriker und Laien davor, sich dem Schisma der Piusbrüder anzuschließen, da sie dadurch ebenfalls exkommuniziert würden.
"Versuche zur Einheit gescheitert"
In einer parallel zum Dekret veröffentlichten Erläuternde Note des Vatikans zur Exkommunikation heißt es, seit der Zeit von Paul VI. bis zuletzt seien im Glaubensdikasterium zahlreiche Versuche, die Mitglieder der von Erzbischof Marcel Lefebvre begründeten Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen, gescheitert. Die jüngsten Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Heiligen Vaters hätten die Situation verschärft.
"Daher hält es dieses Dikasterium in treuer Ausübung seiner ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig festzustellen, dass diese Handlung den Tatbestand des Schismas erfüllt und kirchenrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Geistlichen und Laien nach sich zieht."
Wie bereits nach den ersten unerlaubten Bischofsweihen der Piusbrüder 1988 erklärt, "stellt ein solcher Ungehorsam - der eine praktische Ablehnung des römischen Primats bedeutet - einen schismatischen Akt dar". Daher befänden sich die Geistlichen der Piusbruderschaft ab sofort "im Schisma und sind daher als Schismatiker zu betrachten", so die Erklärung des Glaubensdikasteriums. "Sie unterliegen der gesetzlich vorgesehenen Exkommunikation."
Beichten und Eheschließungen ungültig
Auch die Laien, die der Piusbruderschaft formell beitreten, "gelten als Schismatiker und sind exkommuniziert". Und weiter: "Schließlich wird das heilige Volk Gottes gewarnt, dass die heiligen Diener der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Bußsakrament sowie die von ihnen vollzogenen Eheschließungen ungültig sind."
Zugleich heiße die Kirche alle willkommen, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten, wird hinzugefügt. Dazu hielten die Apostolischen Nuntien entsprechende Verfahren bereit.
Von Feiern der Piusbrüder fernhalten
Abschließend werden alle Gläubigen ermahnt, in Gemeinschaft mit dem Papst und der ganzen Kirche "standhaft zu bleiben" und sich der Teilnahme an den von der Piusbruderschaft veranstalteten Feiern und Aktivitäten zu enthalten.
Unterzeichnet ist das Dekret von Kardinal Fernández als Präfekt des Glaubensdikasteriums, vom Sekretär der Lehrabteilung, Armando Matteo, sowie von John J. Kennedy als Sekretär der Disziplinarabteilung.
Rund 800 Priester weltweit
Die Piusbruderschaft lehnt entscheidende kirchliche Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Religionsfreiheit, Ökumene und Formen des katholischen Gottesdienstes.
Papst Leo XIV. hatte die Priesterbruderschaft unmittelbar vor den angekündigten Bischofsweihen in einem Brief noch einmal beschworen, diese abzusagen. Stattdessen sprachen die Piusbrüder ihm zu Beginn der Bischofsweihe in Econe am Mittwoch faktisch die kirchliche Autorität ab. Der Gemeinschaft gehören weltweit rund 800 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich.
Kardinalstaatssekretär Parolin: Konzil muss anerkannt werden
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hatte schon am Mittwochabend vor Journalisten in Rom "tiefes Bedauern" über die unerlaubten Bischofsweihen geäußert und erinnert, dass es sich um einen "schismatischen" - spalterischen - Akt handle. Parolin betonte, Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag hätten konkrete Sanktionen zur Folge. Gleichzeitig bekundete er Hoffnung auf eine Wiederaufnahme des Dialogs.
Wie zuvor Papst Leo XIV. bekräftigte auch Parolin, die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) seien verbindlich. "Das Zweite Vatikanische Konzil ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kirche, der anerkannt und richtig umgesetzt werden muss", sagte der Kardinalstaatssekretär.
Lackner: Ohne Einheit mit Papst keine volle Gemeinschaft mit Kirche
Auch die Österreichische Bischofskonferenz hatte am Mittwoch die unerlaubten Bischofsweihen verurteilt. "Durch diesen Akt des Ungehorsams haben sich sowohl die Spender als auch die Empfänger der Weihe selbst exkommuniziert und einen schismatischen Akt gesetzt", erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Franz Lackner am Mittwoch in einer Stellungnahme. Gleichzeitig betonte der Salzburger Erzbischof die Bedeutung der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie die notwendige Einheit mit dem Papst ohne die es keine volle Gemeinschaft mit der Kirche geben könne.
Die zentralen Reformen des Konzils hätten auch für die Katholische Kirche in Österreich "wegweisende Funktion", so Lackner weiter. In diesem Zusammenhang betont der Salzburger Erzbischof: "Keiner will hinter die ökumenische Öffnung zu den nichtkatholischen Kirchen zurück, das erneuerte Verhältnis zum Judentum infrage stellen oder andere Religionen pauschal als falsch abwerten. Auch die Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit ist für das Verhältnis der Katholischen Kirche zum liberalen demokratischen Rechtsstaat unhintergehbar."
(Fernandez-Dekret auf der Vatikan-Website: https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20260702_decreto-scomunica-fsspx_it.html; Erläuternde Note: https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_ddf_doc_20260702_nota-esplicativa-fsspx_it.html; Wortlaut der Erklärung von Erzbischof Lackner: www.bischofskonferenz.at/158574/ohne-einheit-mit-dem-papst-keine-volle-gemeinschaft-mit-der-kirche)
Quelle: kathpress