
Kirchenübergaben: Wenn aus Orgeln stumme Diener werden
Die Orgel ist in katholischen Kirchen weit mehr als ein bloßes Begleitinstrument. Als tragende Säule der Liturgie und Herzstück des Kirchenraums wird sie in vielen Pfarrgemeinden fast wie ein weiteres Gemeindemitglied geschätzt. "Es ist ein Instrument, das den Kreislauf der Menschen von der Wiege bis zur Bahre musikalisch begleitet und praktisch die musikalische DNA dieser Pfarrgemeinde ist", sagte Gerd Pichler, Leiter der Abteilung für Spezialmaterien im Bundesdenkmalamt, im Kathpress-Interview. Historische Orgeln, die unter Denkmalschutz stehen, könnten zu stummen Dienern werden, wenn Kirchen den Eigentümer wechseln, der für sie keine Verwendung hat. Sie als Klangdenkmäler zu erhalten, beschäftigt das Bundesdenkmalamt, Pfarren und die Österreichische Kirchenmusikkommission.
"Ein Klangdenkmal muss klingen, sonst ist es kein Klangdenkmal", betonte Johann Simon Kreuzpointner, Präsident der Österreichischen Kirchenmusikkommission, im Kathpress-Interview. Ohne regelmäßiges Bespielen würde eine Orgel Schaden nehmen, "denn die beweglichen, mechanischen Teile reagieren irgendwann nicht mehr richtig". Schätzungen gingen davon aus, dass bereits nach zwei bis drei Jahren der Nicht-Bespielung grobe Mängel auftreten können. Nach spätestens fünf Jahren sei eine Orgel nicht mehr "spielbar". "Damit geht ein Klangdenkmal und österreichisches Kulturdenkmal verloren", sagte der Komponist und Organist.
Da die katholische Kirche aufgrund sinkender Gläubigenzahlen und knapper werdender finanzieller Mittel in Zukunft immer häufiger gezwungen sein könnte, Kirchen aufzugeben, stellt sich die Frage, was mit den Kulturschätzen, die gerade ältere Bauten beheimaten, geschieht. Vor kurzem wurde mit der Übergabe der Wiener Lazaristenkirche die vierte katholische Kirche in der Bundeshauptstadt an die koptisch-orthodoxe Kirche übergeben. "Und obwohl die Orgel 200 v. Chr. in Alexandrien, im heutigen Ägypten, erfunden wurde, kennen die Kopten keine liturgische Verwendung für die Orgel", so Kreuzpointner.
Denkmalschutzgesetz
Die Verantwortung für das Instrument trägt der neue Kircheneigentümer, auch wenn dieser für sie keine Verwendung hat. In der letzten Novelle des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2024 wurde auch eine Erhaltungspflicht verankert, doch schützt auch diese die ursprüngliche Funktion des Instruments in der Liturgie nicht. "Mit einer 'Unterschutzstellung' eines Objekts können Sie das Objekt, aber nicht dessen Funktion schützen. Wenn Sie eine Kapelle unter Schutz stellen, können Sie nicht sicherstellen, dass darin gebetet wird, und bei einem Hammerwerk nicht, dass dort geschmiedet wird", so Pichler.
Denkbar sei aber die Vereinbarung von Nutzungsmöglichkeiten bei einer Kirchenübergabe, die eine Weiterverwendung der Orgel zu bestimmten Zwecken und zu bestimmten Zeiten regelt, so der Kunsthistoriker. Historisch bedeutende Orgeln, wie die spätromantische Orgel in der Lazaristenkirche oder die Steinmeyerorgel in der ebenfalls den Kopten übergebenen Kirche Maria vom Siege, seien mit der Architektur verwoben und könnten nicht einfach versetzt werden.
Der Architekt Friedrich von Schmidt, der auch den Stephansdom restaurierte und das Neue Rathaus in Wien errichtete, habe die Lazaristenkriche "vom Dachziegel bis zur Türklinke als Gesamtensemble" entworfen. Auch die Orgel sei mit ihrem Fernwerk "sozusagen in den Raum hineinkomponiert" worden und erzeuge einen musikalischen Effekt, der an den Raum gebunden ist, sagte Pichler. Er betonte: "Ich würde mir wünschen, dass Eigentümer sich dieser Verantwortung bewusst sind und im Vorfeld über die Nachnutzung von Kirchen nachdenken, wenn sie diese an andere Religionsgemeinschaften weitergeben."
Empfehlungen der Kirchenmusikkommission in Arbeit
Die Österreichische Kirchenmusikkommission arbeite derzeit an Empfehlungen für den Umgang mit Orgeln bei Kirchenübergaben, berichtete Kreuzpointner. Angesichts der zunehmenden Zahl an Kirchen, die profaniert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden, bestehe in der Kommission Einigkeit darüber, dass ein solches Vorgehen notwendig sei. Diesbezüglich sei er bereits mit dem für Liturgie zuständigen Referatsbischof der Bischofskonferenz, Weihbischof Anton Leichtfried, in Kontakt.
"Mein Wunsch wäre, dass das Bundesdenkmalamt und die Fachreferate für Kirchenmusik möglichst früh informiert werden, wenn die Übergabe einer Kirche an eine andere Religionsgemeinschaft angedacht ist", so Kreuzpointner. So könne rechtzeitig beraten werden, welche Möglichkeiten es für den Erhalt wertvoller Kirchenschätze wie Orgeln oder auch Skulpturen gebe. Denkbar seien etwa vertragliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte, die ein regelmäßiges Bespielen der Instrumente, die Möglichkeit von Orgelführungen, die Zurverfügungstellung der Orgel für den Unterricht oder für Konzerte regeln.
Ebenso müsse langfristig geklärt werden, wer die Kosten für notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten übernehme und wie die Orgel auch baulich geschützt werden könne. Entscheidend sei, die Fachstellen frühzeitig einzubinden, damit entsprechende Regelungen bereits im Übergabevertrag festgehalten werden könnten.
Orgel feiert 2027 100. Geburtstag
Im Fall der spätromantischen Orgel in der Lazaristenkirche laufen die Gespräche über weitere Nutzungsmöglichkeiten noch, wie Kreuzpointner und Florian Parth, Pfarrer von Wien-Altlerchenfeld, der in den letzten eineinhalb Jahren die Kirche betreute, im Kathpress-Interview erklärten. Würde die Orgel nicht weiter bespielt werden können, wäre das auch insbesondere für die Pfarrmitglieder "schmerzlich", die jahrelang für die Orgelrenovierung gesammelt hatten, so Parth.
Verantwortet hatte die Sanierung von 1999 bis 2001 Kreuzpointner selbst. "Das gemeinsame Sammeln von Geldern bei Flohmärkten oder beim Punschausschenken hat die Gemeinschaft zusammengeschweißt. Natürlich gewinnt man dann ein Instrument besonders lieb", sagte Kreuzpointner. "Nächstes Jahr wird die Orgel ihren 100. Geburtstag feiern, und es wäre schön, sie dann noch einmal zu hören", so Kreuzpointner über die einmal größte spätromantische und erste viermanualige Kirchenorgel Wiens mit Fernwerk.
Schmerzlicher Abschied
Für ihn wäre ein Abschied von der Orgel in der Lazaristenkirche, wo er all seine musikalischen Ideen in Klang umgesetzt habe, schmerzhaft. "Wenn ich Orgelmusik schreibe, dann höre ich diese Orgel im Hintergrund und wenn der Ort, an dem ich mich als Musiker mit meiner eigenen Tonsprache ausdrücken kann, nicht mehr vorhanden wäre, dann würde mich das sehr, sehr schmerzen." Es sei ein "Zauber", wenn vom Fernwerk, der kleinen im Dachboden installierten Orgel, ein nicht ortbarer Klang im Kirchenschiff hörbar werde.
Kreuzpointner möchte den neuen Besitzern das Instrument noch vorführen und anbieten, die Orgel weiterhin zu bespielen, um auch für die Werterhaltung des Instruments zu sorgen, denn "in den großen Kirchen ist jede Orgel eine Einzelanfertigung und meist das teuerste Inventarstück der Kirche, das präzise für den Kirchenraum entworfen wurde." Kleinigkeiten könne er auch selbst reparieren. Möglicherweise könne auch über die Nutzung der Orgel für Musikstudierende und Orgelführungen gesprochen werden, wie es sie bis vor Übergabe der Kirche gab.
Quelle: kathpress