Kopftuchverbot: Bisher keine Probleme an katholischen Schulen
Das seit Schulbeginn geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag hat an katholischen Privatschulen zumindest bislang zu keinen Problemen geführt. "Wir haben keine einzige Meldung über Schwierigkeiten", sagte Andrea Pinz, Leiterin des Wiener Erzbischöflichen Amtes für Unterricht und Erziehung, am Mittwoch gegenüber Kathpress. Auch von Religionslehrern seien bisher keine Hinweise auf Irritationen oder Konflikte eingegangen. Pinz steht nach eigenen Angaben in regelmäßigem Kontakt mit den Leitungen der kirchlichen Privatschulen.
Dass die Umsetzung an den katholischen Schulen bisher problemlos geschehe, führte Pinz auch auf die bestehende Schulpartnerschaft an den katholischen Schulen zurück; Eltern verpflichteten sich bereits bei der Schuleinschreibung zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule. Dabei seien katholische Schulen durchaus auch für muslimische Familien eine Option.
Auch die Vereinigung der Ordensschulen Österreichs (VOSÖ) verzeichnet in den ersten Schultagen noch keine aktuellen Probleme mit dem neuen Gesetz. Geschäftsführerin Martha Mikulka sagte gegenüber Kathpress, man stehe als Schulerhalter "in engem Austausch mit allen Schulleitungen" und habe derzeit "kein Thema vorliegen". Die Haltung der Ordensschulen sei, "das Kopftuchverbot als neue gesetzliche Richtlinie zu respektieren und wertneutral umzusetzen".
"Religionssensible" Schulen
Auch aus anderen Ordensschulen sind bislang keine konkreten Anlassfälle im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Kopftuchverbot bekannt. Das erklärte Marie-Theres Igrec, Bereichsleiterin für Bildung bei der Österreichischen Ordenskonferenz, gegenüber Kathpress. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Anteil muslimischer Kinder und Jugendlicher an katholischen Schulen allgemein geringer sei als an öffentlichen Schulen. Dennoch gebe es an den Schulen durchaus muslimische Schülerinnen und Schüler; an einzelnen Standorten wie Wien-Friesgasse oder Graz-Eggenberg auch mit höherem Anteil.
Mit dem Umgang mit religiöser Vielfalt beschäftigten sich die Ordensschulen bereits länger. Zuletzt bei einer Mittelschultagung im Mai sei das Thema ausführlich beraten worden, auch mit einer muslimischen Referentin, so Igrec. Für konfessionelle Schulen sei dabei ein respektvoller Umgang mit unterschiedlichen religiösen Ausdrucksformen und Feiertagen als wichtig erachtet worden. "Wir wollen auch anderen religiösen Ausdrucksweisen wertschätzend begegnen", sagte Igrec. Bereits im vergangenen Schuljahr hatte die Ordenskonferenz religiöse Diversität und den Umgang mit religiöser Pluralität als Schwerpunktthema für die Schulträger behandelt.
Rechtslage bindend
Beim Kopftuchverbot selbst sehen sich auch die Ordensschulen an die geltende Rechtslage gebunden. Persönlich erwarte Igrec zwar, "dass das Höchstgericht das Gesetz kippen wird". Solange das Verbot in Kraft sei, müsse dies gegenüber Eltern und Schülern klar kommuniziert werden und könne bereits bei Aufnahmegesprächen eine Rolle spielen. Sollte eine unter-14-jährige Schülerin dennoch ein Kopftuch tragen, gelte die Empfehlung, den Konflikt nicht über das Kind auszutragen und persönliche Wertungen zu vermeiden. Vielmehr solle das Gespräch mit den Eltern gesucht und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen werden.
Für den weiteren Umgang mit möglichen Konflikten durch das Gesetz plant die Ordenskonferenz einen Leitfaden und Gesprächshilfen für Schulen. Igrec sieht Ordensschulen aufgrund ihrer religiösen Ausrichtung in einer besonderen Position. Muslimische Familien und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften wählten katholische Schulen teilweise bewusst, weil sie dort einen sensiblen Umgang mit Religion erwarteten.
Verhüllung in der Schule untersagt
Seit 1. September ist es Schülerinnen an öffentlichen und privaten Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres untersagt, ein Kopftuch zu tragen, das den Kopf nach islamischen Traditionen verhüllt. Das Verbot gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, nicht jedoch etwa bei Unterricht außerhalb der Schule oder bei auswärtigen Schulveranstaltungen. Bei einem Verstoß muss die Schülerin laut Gesetz zunächst zum Abnehmen des Kopftuchs aufgefordert werden. Bei weiteren Verstößen sind Gespräche mit den Erziehungsberechtigten sowie die Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen; als letzte Konsequenz drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro.
Österreichweit verlief der Start des neuen Schuljahres nach ersten Rückmeldungen überwiegend ruhig. Nur vereinzelt kamen Schülerinnen trotz des Verbots mit Kopftuch in die Schule und es gab Konflikte. Zugleich liegt inzwischen ein Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) auf Aufhebung der Regelung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. Die IGGÖ sieht unter anderem die religiöse und weltanschauliche Neutralität sowie den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ein erster Antrag war vor dem Inkrafttreten des Gesetzes aus formalen Gründen zurückgewiesen worden.
Auch die katholische Kirche hatte sich im Gesetzwerdungsprozess kritisch zu einem Kopftuchverbot geäußert. Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka bezeichnete ein Verbot vor der Beschlussfassung als rechtlich fragwürdig und "nicht die richtige Methode". In Fragen religiöser Kleidung sollte es staatlich weder Gebote noch Verbote geben. Drucksituationen etwa durch muslimische Mitschüler müssten vielmehr durch die Schulaufsicht verhindert werden, so der Kirchenvertreter.
Kärntner Religionsvertreter bei Bildungslandesrat
In Kärnten, wo das neue Schuljahr erst kommende Woche startet, ging es bei einem Austausch von Spitzenvertretern der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Isamischen Glaubensgemeinschaft mit Bildungs-Landesrat Peter Reichmann auch um die Umsetzung des Kopftuchverbots im Schulalltag, wie der Landespressedienst mitteilte. Man wolle bereits im Vorfeld des Schulbeginns den Dialog zu suchen und "nicht erst dann miteinander sprechen, wenn Fragen oder Probleme auftreten", erklärte der SPÖ-Politiker Reichmann, der zu dem Treffen geladen hatte.
Der Austausch sei offen, konstruktiv und von gegenseitigem Verständnis geprägt gewesen. Alle Seiten hätten Bereitschaft signalisiert, auch weiterhin eng abgestimmt zu bleiben und bei auftretenden Fragen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, hieß es in der Mitteilung. "Im Mittelpunkt sollten die betroffenen Mädchen stehen - sie dürfen nicht unter Druck geraten und es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, den besten Rahmen für sie zu schaffen", erklärte Fachinspektor Esad Memic, Vorsitzender der islamischen Religionsgemeinschaft Kärnten.
"Das Eingreifen des Staates in religiöse Angelegenheiten löst Emotionen aus, deshalb ist es ist wichtig, dass wir hier Dialoge führen", wurde der katholische Kärntner Bischof Josef Marketz zitiert. Pfarrerin i.R. Lydia Burchhardt erinnerte in Vertretung der evangelischen Superintendentin Andrea Mattioli, dass Schule ein "Lernraum auch für Diversität" sei: "Es sollte uns als Gesellschaft auch ohne solche gesetzlichen Regelungen gelingen, diesen Raum zu erhalten."
Quelle: Kathpress
