
Deutsche Synodalkonferenz: Theologe Tück erwartet römisches "Ja, aber"
Ein römisches Ja mit Einschränkungen erwartet der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück im Blick auf die noch immer zur Genehmigung im Vatikan liegende Satzung der in Deutschland geplanten Synodalkonferenz. Trotz theologischer Bedenken sei eine Ablehnung der Satzung aus seiner Sicht nicht zu erwarten: "Ein vollständiges Veto aus Rom würde in Deutschland als Niederlage des gesamten Synodalen Weges verstanden. Es könnte jene Kräfte stärken, die Rom ohnehin mangelnde Bereitschaft zur Reform vorwerfen. Für Papst Leo XIV., der in Sorge um die Einheit der Kirche Spannungen einhegen muss, wäre dies politisch und pastoral ungünstig", schreibt Tück in einem Beitrag auf "communio.de" (Freitag).
Eine Einigung wäre ein für beide Seiten "gesichtswahrender Kompromiss" - zugleich gehe er aber von Änderungswünschen aus, die gewichtige Einsprüche u. a. der Kardinäle Christoph Schönborn und Walter Kasper berücksichtigen müssten; speziell treffe dies eine Klärung des Verhältnisses zwischen dem geplanten neuen Gremium und der Leitungsverantwortung der Bischöfe.
In einem Interview auf "communio.de" hatte Schönborn bereits bei der Konzeption eines Synodalen Ausschusses 2024 davor gewarnt, dass dies einen Eingriff in die Verfassung der Kirche darstellen könnte. Das sakramental begründete Bischofsamt und die damit einhergehende Leitungsvollmacht könne nicht durch ein "gemischt besetztes Gremien und deren Mehrheitsvoten" abgelöst oder überstimmt werden. Auch die Idee einer freiwilligen Selbstbindung der Bischöfe an Beschlüsse eines Synodalen Rates sei mit dem "Herzstück der bischöflichen Sendung" unvereinbar, hatte Schönborn 2024 gemahnt.
Fünf Änderungsanforderungen
Konkret sieht Tück nun fünf Änderungsanforderungen, die Rom im Blick auf die Statuten der Synodalkonferenz formulieren könnte: erstens eine präzisere Unterscheidung von Beratung, synodaler Beschlussfassung und rechtlich verantworteter Entscheidung. Gemeinsame Beschlüsse könnten gefasst werden, würden aber nicht die Letztverantwortung der zuständigen kirchlichen Autorität verdrängen.
Zweitens könnte es für bestimmte Sachbereiche eine ausdrückliche Zustimmung der Bischöfe geben müssen. Drittens wäre das Verhältnis von Beschluss und Umsetzung genauer zu fassen, so dass Evaluation keine institutionalisierte Kontrolle bischöflicher Amtsführung bedeuten würde. Viertens könnten die Finanzkompetenzen rechtlich genauer bestimmt werden: Hier müsste laut Tück klar sein, wer Träger des Vermögens ist, wer darüber verfügen darf und wer die rechtliche Verantwortung trägt.
Warten auf Zustimmung
Fünftens betont der Theologe, das Verhältnis der Synodalkonferenz zur Deutschen Bischofskonferenz und zu den einzelnen Diözesanbischöfen müsse eindeutig bestimmt werden. Und zwar so, dass die Konferenz nicht den Anschein einer nationalen Kirchenleitung erwecke: "Eine synodale Erneuerung der Kirche wäre etwas anderes als die Etablierung einer zweiten, von der sakramentalen Verfassung abgelösten Entscheidungsebene."
Als nächste Etappe im Reformdialog zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland war die erste Sitzung der neu einzurichtenden Synodalkonferenz ursprünglich für November geplant gewesen. Weil die angefragte und notwendige Zustimmung für die Satzung des Gremiums aus dem Vatikan bisher aussteht, wurde der Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Synodalkonferenz soll in gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Bischofskonferenz und des Laiendachverbands ZdK eingerichtet werden. Laut Satzung gehören ihr die 27 Ortsbischöfe, 27 ZdK-Vertreter sowie 27 weitere Katholikinnen und Katholiken an.
(Beitrag im Wortlaut: www.herder.de/communio/theologie/warum-die-synodalkonferenz- wohl-nicht-scheitern-wird-ein-roemisches-ja-aber)
Quelle: kathpress