
Uni Wien: Kath. Studenten durften nicht in Farbe auftreten
Veranstaltung "in Couleur" zum Gedenken an den Terror deutschnationaler Studentenverbindungen gegen katholische Hochschüler vor 120 Jahren untersagt
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Chargen des Cartellverbands bei Feier im Wiener Stephansdom |
Wien, 22.10.2009 (KAP) Der Österreichische Cartellverband (CV) ist irritiert darüber, dass die Universität Wien den CV-Verbindungen eine Veranstaltung "in Couleur" zum Gedenken an den Terror deutschnationaler Studentenverbindungen gegen katholische Hochschüler vor 120 Jahren untersagt hat. Um die Veranstaltung doch am Freitag, 23. Oktober, abhalten zu können, musste sie vom CV als Demonstration angemeldet werden.
Bei dem Ereignis vor 120 Jahren - 1889 - ging es um die sogenannte "Austernschlacht", die für das gespannte Klima an den österreichischen Hochschulen am Ende des 19. Jahrhunderts charakteristisch war. Rund 50 CV-Studenten wurden damals von 600 bis 800 Angehörigen "schlagender" Verbindungen in der Aula der Universität Wien verprügelt. Bei den CV-Studenten handelte es sich vor allem um Angehörige der Verbindungen "Austria"-Wien und "Norica"-Wien.
CV-Präsident Christoph Gruber erinnerte am Donnerstag daran, dass gerade die CVer viele Opfer für Österreich gebracht haben: "Der 'Cartellverband' hat ein besonders enges Verhältnis zu den Werten, auf denen die Republik beruht. Mit seinem Bekenntnis zur römisch-katholischen Kirche, zur Republik Österreich, lebenslanger Freundschaft und akademischer Weiterbildung verkörpert der ÖCV zeitlose Werte, denen sich alle seine Mitglieder verpflichtet fühlen". Daher sei es für CVer immer eine Selbstverständlichkeit gewesen, für Österreich einzutreten und große Opfer zu erbringen. Der CV habe den Nationalsozialismus immer "auf das Entschiedenste" abgelehnt: "In den Konzentrationslagern befanden sich viele CVer; die Beiträge so großer CVer wie Leopold Figl oder Julius Raab dürfen nicht vergessen werden". Gerade deswegen sei es besonders schmerzlich, wenn "dem CV immer wieder Auftritte in Farben an den Universitäten untersagt werden", so Gruber abschließend.
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