"Kindeswohl steht vor Kinderwunsch"
Für ein Weiterbestehen des Verbots von künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare macht sich das Wiener "Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik" (Imabe) stark. "Das Kindeswohl steht vor dem Kinderwunsch", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichen Erklärung. Das vorsätzliche Splitten von sozialer und biologischer Elternschaft im Zuge von fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie Samen- oder Eizellenspenden missachte insbesondere die Rechte des Kindes.
Deutliche Kritik hagelt es von Seiten des "Imabe" an der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. Diese hatte in der Vorwoche ein Votum veröffentlicht, in dem sich eine Mehrheit der Mitglieder für eine Zulassung von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen ausgesprochen hat. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsstellungnahme allerdings dagegen aus.
"Es wäre fair gewesen, beide Positionen als gleichwertige Empfehlung zu veröffentlichen", betont "Imabe". Weder Politik noch "bloße Mehrheitsentscheide" könnten bestimmen, "was gut und was schlecht ist", so das Institut. Ethik müsse "politikunabhängig" sein.
Warnung vor "unkontrolliertem Missbrauch"
Inhaltlich wies das Institut die Mehrheits-Stellungnahme der Bioethikkommission in mehreren Punkten zurück. Dass darin etwa die Erfüllung des Kinderwunsches "um jeden Preis mit der Selbstverwirklichung der Person gerechtfertigt wird", so "Imabe", öffne "unkontrolliertem Missbrauch" Tür und Tor. Das Pro-Votum laufe auf eine Forderung nach einem von einer Partnerbeziehung unabhängigen "Recht auf ein Kind für Jedermann" hinaus. In der Folge würde man sich konsequenterweise auch vom Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft in Österreich verabschieden müssen, kritisiert "Imabe".
Kein Verständnis gibt es zudem für das Argument, wonach es hinsichtlich von Beeinträchtigungen für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher keine ausreichenden Studien gebe. Für "Imabe" ist das ein unzulässiger Umkehrschluss: "Wenn es um die physische und psychische Gesundheit von Millionen von Menschen geht, kann eine unbeschränkte Zulassung von IVF überhaupt nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es zumindest eine moralische Sicherheit gäbe, dass daraus keine Schäden für das Kind entstehen können. Diese gibt es aber nach heutigem Wissensstand nicht."
Insgesamt müsse das Kindeswohl Vorrang vor dem Kinderwunsch haben: "Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter - nicht umgekehrt". Dass die Befürworter einer Lockerung des Fortpflanzungsmedizingesetzes darauf hinweisen, dass Kinder auch schicksalhaft, etwa durch Unfälle, einen Elternteil verlieren oder vaterlos bleiben, und dies nicht schlimmer gewertete werden könne als etwa eine "natürliche" Vaterlosigkeit, weist "Imabe" zurück. "Die Proponenten dieses Vorschlags scheinen komplett zu übersehen, dass ein schicksalhaftes Ereignis ethisch anders zu bewerten ist, als wenn handelnde Personen für ein Kind von vorne herein Vaterlosigkeit planen und intendieren", heißt es.
Quelle: Kathpress