Experten beraten zur Kirchenfinanzierung
So verschieden sich Europas Staaten in ihrer Identität und Tradition verstehen, so unterschiedlich sind auch ihre Kirchenfinanzierungsmodelle ausgestaltet. Kein System wäre eins zu eins auf ein anderes Land übertragbar. Das war der Tenor bei der internationalen Tagung "Kirchenfinanzierung im Vergleich" am Montag in Graz. Zumindest in einigen Ländern wie in der Schweiz und Belgien seien Reformen ein Gebot der Stunde, andere Länder wie Deutschland würden mit dem etablierten System recht gut fahren. Ob auch das österreichische Kirchenbeitragssystem reformiert gehört, wurde heftig diskutiert.
Der Grazer Kirchengeschichtler Gerhard Hartmann unterstrich die Vorteile des deutschen Systems, wo die Kirchensteuer als sogenannte "Annexsteuer" durch einen etwa achtprozentigen Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer erhoben wird. Die Mitglieder der betreffenden Kirchen würden selbst ihre Kirche finanzieren und nicht der Staat. Damit komme man auch dem Kirchenrecht nach, wonach die Gläubigen ihre Kirchen zu finanzieren haben. Die Anbindung an Lohn- und Einkommenssteuer bringe zweitens ein hohes Maß an Leistungsgerechtigkeit mit sich. Jeder werde gemäß seinen Möglichkeiten zur Steuer herangezogen.
Weiters betonte Hartmann die damit verbundene Unabhängigkeit der Kirche vom Staat, denn rein rechtlich seien es die Diözesen selbst, die den Beitrag einheben. Sie würden nur diese Aufgabe über einen Art Dienstleistungsvertrag an den Staat übertragen. Die Kirche bekomme das Geld auch direkt und verwalte es. Allerdings, räumte Hartmann ein: Der deutsche Staat würde für diese Dienstleistung mit durchschnittlich drei Prozent der eingehobenen Summe ein viel zu hohes Entgelt bekommen.
Trotzdem halte er das System für recht praktikabel, so Hartmann: "Das deutsche Modell ist sicher kein Auslaufmodell." Das zeige sich auch daran, dass die Kirchen daran nichts ändern wollten.
Die Einführung eines Finanzierungsmodells wie in Italien ist für Hartmann nicht vorstellbar, weder in Deutschland noch in Österreich. Dann müsste man eine neue Steuer einführen und beispielsweise auch jene 40 Prozent der deutschen Bevölkerung, die keiner Kirche angehören, mit einer Steuer belasten. Das sei politisch nicht durchsetzbar.
Das italienische System "otto per mille" sieht vor, dass die Bürger bei ihrer jährlichen Steuererklärung selbst bestimmen können, ob sie acht Promille ihrer Einkommenssteuer für soziale und humanitäre oder religiöse und karitative Zwecke zur Verfügung stellen wollen. Mögliche Empfänger sind der Staat, die katholische Kirche und andere Religionsgemeinschaften, die mit dem Staat ein entsprechendes Abkommen getroffen haben.
Debatte um österreichisches System
Kritik am österreichischen Modell übte der Grazer Kirchenhistoriker Prof. Rudolf Höfer. So würden für die Administration des Systems durchschnittlich acht bis neun Prozent des Kirchenbeitragaufkommens verwendet. Für Höfer eindeutig ein zu hoher Betrag. Bei einer Einhebung durch den Staat können man hier sicher ein deutliches Einsparungspotenzial erzielen. Es sei auch nicht einzusehen, dass jede österreichische Diözese einen eigenen administrativen Apparat zur Einhebung des Beitrags betreibt. Auch die Verfahren bei Klagen und Exekutionen seien sehr aufwendig, kritisierte Höfer. Schätzungen zufolge sei aufgrund der unzureichenden Datenlage zudem auch rund ein Drittel der möglichen Einnahmen nicht einbringbar.
Höfers Kritik hielt die Leiterin der Kirchenbeitragsstelle der Diözese Graz-Seckau, Hertha Ferk, entgegen, dass die direkte Einhebung durch die Kirche die Möglichkeit zum Kontakt mit den Menschen mit sich bringe. Sie sprach von einem "modernen Seelsorgemittel". Zum einen liege jedem Zahlschein Information rund um die Kirche bei, zum anderen gebe es eben viele persönliche Gespräche. "Wir nützen unsere Kontakte, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen." Dies halte sie persönlich auch für den entscheidenden Vorteil zum deutschen Beitragssystem, so Ferk. Und dies rechtfertige auch die höheren Einhebungskosten.
Bevor es zu Klagen und Exekutionen kommt, würden viele Schritte gesetzt, um mit den Betroffenen persönlichen Kontakt herzustellen, und zu ergründen, weshalb auf die Erlagscheine nicht reagiert wird. Erst nach Klagszusendungen würden viele Personen reagieren und dann sei man immer noch um eine gute Lösung bemüht, betonte Ferk.
Der Forderung nach einer Harmonisierung der Kirchenbeitragseinhebung in Österreich wolle sie zustimmen, so Ferk. Das sei ein Gebot der Stunde und werde von den Verantwortlichen der diözesanen Finanzkammern auch seit Jahren angestrebt. Ferk: "Wir haben eine österreichweite Kirchenbeitragsordnung, allerdings noch mit neun verschiedene Anhängen. Die wurden aber in den letzten Jahren sukzessive harmonisiert."
Schweizer Modell unter Druck
Ein wesentlich anderes Kirchenbeitragsmodell hat die Schweiz. Aus den zivilen Gemeinden ausgelagerte öffentlich-rechtliche Kirchgemeinden setzen jeweils die lokale Kirchensteuer fest und nehmen diese auch ein. Die Kirchgemeinden agieren unabhängig von der kirchlichen Diözesanleitung und aus ihren Töpfen würden dann Pfarren und letztlich auch die Bischofshaushalte finanziert. Meist gebe es zwischen den Kirchgemeinden und den Diözesen Übereinstimmung, bei Konflikten könnten die Kirchgemeinden bzw. die übergeordneten Landeskirchen und die Zentralkonferenz "sogar den Bischöfen den Geldhahn zudrehen," wie der Luzerner Kirchengeschichtler Prof. Markus Ries erläuterte. Als großes Probleme wies er auf den Umstand hin, dass auch Unternehmen - als juristische Person - Kirchensteuer zahlen müssen. Diese Bestimmung werde sich nicht mehr lange halten lassen. Schwierig sei es auch, gemeindeübergreifende Projekte in Angriff zu nehme, da jede Kirchgemeinde in erster Linie nur bis zu ihrem eigenen Kirchturm blickt, so Ries.
Alarmierend sei aber vor allem die stetig nachlassende Kirchenbindung. Den Großteil der Kirchensteuer würden jetzt schon Menschen leisten, die der Kirche relativ distanziert gegenüber stehen. Das sei eine "Zeitbombe", so der Kirchenhistoriker. Er glaube nicht, dass das derzeitige System noch zwei Generationen überleben werde.
Staatliche Kirchenfinanzierung in Belgien
Dass ein problembehaftetes Kirchenbeitragsystem aber immer noch besser sein kann als gar keines machte der Belgische Kirchenhistoriker Prof. Jan De Maeyer deutlich. Belgien kenne kein entsprechendes Kirchenbeitragssystem. Die Kirchen würden über verschiedene rechtliche Konstruktionen direkt oder indirekt vom Staat finanziert. Das System sei sehr komplex, so Maeyer, und die Kirche habe relativ weniger Spielraum als in anderen Staaten. Ständige Verhandlungen mit staatlichen Behörden zur Finanzierung kirchlicher Institutionen und Vorhaben seien notwendig.
Dazu komme, dass die Gläubigen daran gewöhnt seien, dass der Staat für ihre Kirche aufkommt. Maeyer zeigte sich sehr skeptisch, dass die Gläubigen selbst für die Kirchenfinanzierung aufkommen würden. Die vorherrschende Mentalität stehe dem entgegen.
Sein Fazit: Das derzeitige Finanzierungsmodell gerate ständig stärker unter Druck. Die Verantwortlichen würden Reformen aber auf die lange Bank schieben.
Quelle: Kathpress