Warnung vor überzogener Gleichbehandlung
Kugler reagiert damit auf eine durch das Sozialministerium vorgelegten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, wonach es Unternehmern und Vermietern unter empfindlicher Strafandrohung verboten werden soll, Geschäfte mit bestimmten Menschengruppen abzulehnen. Privilegiert werden Alter, Religion und Weltanschauung, sowie sexuelle Orientierung.
Es sei "ein Grundrecht, wirtschaftliche Entscheidungen nach eigenen Kriterien treffen zu dürfen", hält Kungler dem entgegen und warnt vor Bevormundung durch die geplante Gesetzesänderung. Vor allem für Kleinunternehmer sei die Einhaltung der beabsichtigten Regelungen "kostspielig und zeitintensiv". Es drohe "Rechtsunsicherheit" und zusätzlicher Druck durch die im Gesetz vorgesehen Beweislastumkehr.
Überdies fehle es an einer hinreichende Begründung für diese weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte, führt die Europarechtsexpertin aus und verweist auf fehlende Vorgaben seitens der Europäischen Union: "Die inhaltlich korrespondierende 5. Gleichbehandlungsrichtlinie liegt in Brüssel als nicht konsensfähig brach", weil sich Deutschland und andere Länder aus guten Gründen dagegen ausgesprochen hätten.
Gegenüber "Kathpress" machte Kugler auf die problematischen Folgen einer "überzogenen Gleichbehandlungsgesetzgebung" aufmerksam, die so wohl nicht gewollt sein können: "Ein jüdischer Hotelier müsste demnach seinen Festsaal an Burschenschafter vermieten. Eine katholischer Druckereibesitzer dürfte es nicht ablehnen, ein Flugblatt gegen den Papst zu drucken; ein grün-alternativer Graphiker müsste einen Folder gegen Abtreibung erstellen; ein Sohn ungarischer Dissidenten eine Wohnung einem Kommunisten vermieten; ein auf islamische Kunden spezialisiertes Reisebüro müsste Christen mitnehmen."
Quelle: Kathpress