Kirche nicht von Grundsteuer befreit
Fürnsinn reagierte damit auf eine Forderung von BZÖ-Chef Josef Bucher am Samstag, die Grundsteuer-Befreiung der Kirche als "zweitgrößter Immobilienbesitzer des Landes" abzuschaffen. "Es erschreckt mich, dass ein Abgeordneter des österreichischen Nationalrates - noch dazu einer, der eine Partei führt - die Steuergesetzgebung nicht kennt", so Fürnsinn.
"Die Kirche bezahlt genauso Grundsteuer wie jeder andere - dort, wo es sich um Forstbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder etwa Weingärten handelt", betonte Fürnsinn. Ausnahmen seien im Gesetz für gemeinnützige Tätigkeiten definiert und würden etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Kindergärten betreffen. "Da sind jedoch auch alle sogenannten weltlichen Institutionen von der Grundsteuer befreit."
Dass es sich dabei nicht um ein Kirchenprivileg handelt, legte Paul Wuthe, der Medienverantwortliche der Bischofskonferenz, dar. Auf ähnliche Weise brauchen auch die Feuerwehr oder das Rote Kreuz für Gebäude oder Grundstücke, die sie zur Erfüllung wichtiger Aufgaben des öffentlichen Interesses benötigen, keine Grundsteuer bezahlen.
Eine Befreiung von der Grundsteuer gilt auch für Gebäude, die für die Seelsorge genutzt und somit vom Gesetz als "gemeinnützig" eingestuft werden. "Das gilt jedoch nicht nur für katholische Kirchengebäude, sondern auch für buddhistische Tempel oder jüdische Synagogen", bemerkte Wuthe.
Es wäre zudem problematisch, so Fürnsinn, die Grundsteuer für denkmalgeschützte Baujuwele zu berechnen, da eine kommerzielle Nutzung oder Verwertung hier ausgeschlossen sei. "Man bräuchte hier einen Einheitswert als Grundlage - dessen Erhebung bei Kirchen unmöglich ist." 65 Prozent aller denkmalgeschützten Gebäude in Österreich sind in kirchlicher Hand und müssten somit mit hohem finanziellen Aufwand von der Kirche erhalten werden, erinnerte der Propst.
Quelle: Kathpress