Britische Behörde: Kirchen nicht per se wohltätig
Religion ist nach Auffassung der für britische Wohltätigkeitsorganisationen zuständigen staatlichen Behörde nicht ihrem Wesen nach automatisch gemeinnützig. Dies gelte auch für das Christentum oder für die anglikanische Staatskirche, zitiert die Tageszeitung "Daily Telegraph" am Montag aus einer Erklärung der Charity Commission. Hintergrund der Äußerung sei eine Auseinandersetzung mit einer evangelikalen christlichen Gruppierung um den Rechtsstatus als gemeinnützige Organisation.
Zuvor hatte am Wochenende hatte auch die letzte von zwölf katholischen Einrichtungen in England und Wales ihren Rechtsstreit um die Vermittlung von Adoptionen an homosexuelle Paare verloren. Das zuständige Gericht erklärte, das Vermittlungsbüro Catholic Care werde seinen Status als Wohlfahrtseinrichtung einbüßen, wenn es nicht auch an gleichgeschlechtliche Paare Kinder zur Adoption freigebe. Die Charity Commission wertete das Verhalten von Catholic Care als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Gemäß einem seit 2007 geltenden Antidiskriminierungsgesetz dürfen Adoptionsvermittler in Großbritannien keine Unterschiede mehr zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren machen.
Quelle: Kathpress