KFÖ: Offenes Familiengeld soll nicht verfallen
Trendl wies darauf hin, dass mit dieser Maßnahme alle berechtigten Eltern den Kinderfreibetrag erhielten und sich der bürokratische Aufwand sowohl bei den Familien als auch beim Finanzamt verringern würde. "Diese Entbürokratisierung wäre ein Ausdruck von Bürgernähe, Verwaltungsvereinfachung und Familienfreundlichkeit." Beispielgebend könnten etwa der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag sein, so der KFÖ-Präsident und Steuerexperte.
Der Kinderfreibetrag wurde 2009 eingeführt und muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Arbeitnehmerveranlagungen können fünf Jahre rückwirkend einbebracht werden. Damit kann der Kinderfreibetrag für das Jahr 2009 noch bis 2014 beantragt werden. "Jene Gelder, die dann nicht in Anspruch genommen wurden, müssen in die längst überfällige Valorisierung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld investiert werden", forderte Trendl.
Gleichzeitig verlangte der Katholische Familienverband eine altersgemäße Gestaltung des Kinderfreibetrages. "Bei kleinen Kindern dürfte die Vorgabe Verfassungsgerichtshofes, dass zumindest der halbe Unterhalt steuerfrei sein muss, mittels Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Kinderfreibetrag erfüllt sein", so Trendl. Dass dies auch bei Kindern über 15 Jahren gelte, sei laut namhaften Experten zweifelhaft.
Quelle: Kathpress