
Prozess gegen Kloster Mehrerau vor Abschluss
Einer von insgesamt zwei Missbrauchsprozessen gegen das Kloster Mehrerau ist am Dienstag im Landesgericht Feldkirch vorläufig abgeschlossen worden. Ein Urteil ist aber noch ausständig. Im Fall eines heute knapp 60-jährigen Mannes, der die Abtei auf 200.000 Euro Schmerzensgeld klagt, da er vor mehr als 40 Jahren von dem Pater und Lehrer sexuell missbraucht worden sein soll, hat das Gericht ein psychologisches Gutachten eingeholt. Demnach soll sich der Mann erst 2010 an den Missbrauchsfall erinnert haben, wie Stiftssprecher Harald Schiffl am Dienstag gegenüber "Kathpress" erläuterte. Der Anwalt des Klosters bezweifelte das Gutachten aber.
Im Prozess geht es um die Frage, ob das Vergehen bereits verjährt ist. Folgt die Richterin dem Gutachten, dürfte die Angelegenheit nicht verjährt sein, obwohl sie 40 Jahre zurückliegt.
Mit einem Urteil ist derzeit aber noch nicht zu rechnen, da von Seiten des Anwalts des Klägers am Dienstag die Anfrage nach einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Kloster gestellt worden war. Wie Schiffl sagte, werde man die Frage eingehend prüfen und noch vor Weihnachten entscheiden, ob man einer außergerichtlichen Einigung zustimmen kann. Solange werde die zuständige Richterin auch mit dem Urteil warten.
In einem zweiten Verfahren klagt ein heute 45-Jähriger 135.000 Euro an Schmerzengeld und Verdienstentgang ein. Der Mann gibt an, 1982 sexuell missbraucht worden sein. Er wandte sich an seine Eltern, die den damaligen Abt Kassian Lauterer informierten. In der Folge wurde der betroffene Pater aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Der Prozess in diesem Fall wird am 18. Dezember fortgesetzt.
Quelle: Kathpress