
Sie wollen Ihr Kind taufen lassen?
Ihr Kind kann katholisch getauft werden, wenn Sie den ernsthaften Wunsch haben, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Zuständig für die Taufe ist Ihr Wohnpfarramt. Dort können Sie die Taufe anmelden und den Tauftermin vereinbaren.
Die Taufe kann mit Tauferlaubnis der Wohnpfarre auch in einer anderen Pfarre stattfinden. Vor der Taufe soll es ein ausführliches Taufgespräch mit dem Pfarrer oder einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Kirche geben.
Die Taufe kann nur gespendet werden, wenn sich der Täufling zum Glauben an Jesus Christus bekennt und der katholischen Kirche angehören will oder wenn - im Fall eines unmündigen Kindes - sich die Erziehungsveranwortlichen (Eltern, Paten) zum katholischen Glauben bekennen und eine christliche Erziehung des Kindes in Aussicht stellen können.
Die Anmeldung zur Taufe geschieht in der Wohnsitzpfarre (auch wenn die Taufe woanders gefeiert werden soll).
Wer das Patenamt übernimmt,
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
Dokumente, die für die Taufanmeldung benötigt werden:
- Meldezettel
- Geburtsurkunde des Kindes
- Trauungsschein der Eltern (Heiratsurkunde, wenn Eltern nur standesamtlich verheiratet sind)
- Taufscheine der Eltern
Quelle: Karl Veitschegger / Diözese Graz-Seckau