
Missbrauch: Mehrerau prozessiert weiter
Das Kloster Mehrerau wird sich in den beiden derzeit laufenden Missbrauchsprozessen nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Wie Abt Anselm van der Linde am Freitag mitteilte, habe man sich dazu entschieden, "den durch die beiden Klagen gegen die Abtei notwendig gewordenen juristischen Weg weiterhin zu beschreiten und in keine Vergleichsverhandlungen einzutreten". Ein Urteil des Landesgerichtes Feldkirch in einem der beiden im Dezember behandelten Missbrauchsfälle wird nun nach dem Scheitern des von einem Klägeranwalt angestrebten Vergleichs für Mitte Jänner erwartet.
Beide Kläger habe er "im Einklang mit der österreichischen Bischofskonferenz" schon kurz nach Bekanntwerden der Fälle eingeladen, betont Abt Anselm, den "für sie einfachen Weg" der für diese Fälle eingerichteten unabhängigen Opferschutzkommission zu beschreiten. Aufgrund der Kommission sei der Klagsweg nicht notwendig. Würden Opfer sich dennoch für diesen entscheiden, stehe es dem Kloster aber auch zu, "sich zu verteidigen, einschließlich der Einrede der Verjährung", so der Leiter des Zisterzienserklosters.
Beim ersten der beiden Fälle hatte ein heute knapp 60-jähriger Mann die Abtei auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, da er vor mehr als 40 Jahren von einem Pater und Lehrer sexuell missbraucht worden sein soll. In der Frage einer Verjährung des Vergehens besagte ein vom Gericht eingeholtes psychologisches Gutachten, der Mann habe sich erst 2010 an den Missbrauchsfall erinnert, was vom Anwalt des Klosters bezweifelt wurde. Beim zweiten Verfahren hatte ein heute 45-Jähriger 135.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstentgang eingeklagt; er gab an, 1982 sexuell missbraucht worden zu sein.
Abt Anselm betont erneut, dass er sofort nach Kenntnis der Fälle die Täter aus den Reihen der Abtei von Mehrerau von allen priesterlichen Funktionen suspendiert und entsprechende Verfahren in Rom eingeleitet hat.
Der Abt verurteilte in seinem Schreiben "jegliche Form von Gewalt und sexuellem Missbrauch" und hob hervor, dass "die Taten niemals mehr wiedergutgemacht werden können". Die Opferschutzkommission, die ein "klares Bekenntnis zu moralischer Verantwortung sei", ermögliche rasche, professionelle und umfassende Hilfe und sollte allen Opfern auch finanzielle Unterstützung ermöglichen, so der Zisterzienserabt. Er erinnerte auch daran, dass viele der Opfer von Missbrauch aufgrund der über Jahrzehnte zurückliegenden Taten durch weltliche Gerichte keinerlei Entschädigung mehr erhalten.
Quelle: Kathpress