
KFÖ begrüßt neues Kinder- und Jugendhilfegesetz
Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) begrüßt die heutige Einigung von Bund und Ländern auf eine Reform des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es brauche "nationale Mindeststandards" und deren "konsequente Überprüfung" in der Kinder und Jugendhilfe, da nur so Kinder und Jugendliche qualitätsvoll geschützt werden könnten, so KFÖ-Präsident Alfred Trendl am Mittwoch in einer Presseaussendung. "Nur durch einen starken gesetzlichen Rahmen, der einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards vorgibt, ist es möglich, einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche sicherzustellen", so Trendl wörtlich.
Die Reform des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht - neben der Festlegung von Qualitätsstandards für sozialpädagogische Einrichtungen - eine verpflichtende, berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sowie Supervision vor. Der entsprechende Gesetzestext soll am 19. Februar in den Ministerrat eingebracht werden.
Begrüßenswert sei laut Trendl vor allem das neue Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungs- und Hilfeplanung. Dies entspreche auch einer langjährigen Forderung der KFÖ. "Sehr komplexe und strittige Situationen und Entscheidungen erfordern die kompetente Beurteilung von mehr als einer fachkundigen Person. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Fällen von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung ist daher jeder Cent, der in diese Maßnahme investiert wird, mehr als sinnvoll", so Trendl.
Laut Gesetzesentwurf beteiligt sich der Bund 2013 und 2014 mit jeweils 3,9 Millionen Euro an den Mehrkosten der Länder, die vor allem durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips entstehen. In den Folgejahren finden diese Mehraufwendungen in der Höhe der Zweckzuschüsse (also mit 3,9 Millionen Euro jährlich) in der nächsten Finanzausgleichsperiode Berücksichtigung.
Quelle: Kathpress