
Von Amtsverzicht bis "weißem Rauch"
Zum ersten Mal seit 719 Jahren wird der Papstthron nicht durch den Tod des Amtsinhabers, sondern durch dessen Rücktritt vakant. Nach dem Einsiedler-Papst Cölestin V. (1294) hat sich jetzt Benedikt XVI. angesichts schwindender Kräfte und vorgerückten Alters entschlossen, nach langem Überlegen und "mit voller Freiheit" auf sein Amt zu verzichten. Damit wird der Apostolische Stuhl am 28. Februar 2013 um 20 Uhr vakant. Es beginnt die Phase der Sedisvakanz, die durch klare Normen geregelt ist: durch die Papstwahl-Konstitution "Universi dominici gregis" von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996, die Benedikt XVI. 2007 im Wesentlichen übernommen, jedoch geringfügig modifiziert hat.
» Tipp: Dossier zum Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI.
Mit Beginn der Sedisvakanz verlieren alle Leiter von vatikanischen Kurienbehörden ihre Ämter: der Kardinalstaatssekretär wie die Präfekten der Kongregationen und Präsidenten der Räte. Nur wenige Leitungsämter, etwa der Camerlengo der Kirche, der für das Buß- und Ablasswesen zuständige Großpönitentiar oder der Kardinalvikar für Rom bleiben in ihren Funktionen. Die Kardinäle der Weltkirche müssen sich nach Rom begeben. In Rom lädt der Kardinaldekan - Angelo Sodano - die bereits angereisten Kardinäle zu täglichen Generalkongregationen zusammen. Bei diesen Sitzungen müssen alle anfallenden Amtsgeschäfte der Kirche behandelt werden; wichtige Entscheidungen sind jedoch dem neuen Papst vorzubehalten. Dieses "Vorkonklave" muss auch die Papstwahl vorbereiten. An den Kongregationssitzungen können auch die über 80-jährigen Kardinäle teilnehmen, die bei der Wahl selbst nicht mehr dabei sind.
Zwischen dem 15. und 20. Tag nach Beginn der Sedisvakanz muss das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes beginnen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich jene Kardinäle, "die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles" das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Am Abend des 28. Februar sind das 117. Da Kardinaldekan Angelo Sodano mit seinen 85 Jahren nicht mehr ins Konklave einzieht, wird der dienstälteste Kardinalbischof - der Italiener Giovanni Battista Re (79) - das Konklave leiten.
Die Kardinäle der Weltkirche müssen sich nach Rom begeben. In Rom lädt Kardinaldekan Angelo Sodano diese zu täglichen Generalkongregationen zusammen. Bei diesen Sitzungen müssen alle anfallenden Amtsgeschäfte der Kirche behandelt werden.
Die Wahl findet traditionsgemäß unter strengsten Sicherheits- und Geheimhaltungsvorkehrungen in der Sixtinischen Kapelle statt. Allerdings wohnen die Kardinäle während ihres Romaufenthaltes - und auch in der Zeit des Konklaves - einigermaßen komfortabel im vatikanischen Gästehaus Santa Marta. In früheren Zeiten waren die Wahlmänner provisorisch in Räumen des Apostolischen Palastes rund um die Kapelle untergebracht. Vor der Wahl muss jeder Kardinal geloben, den für ihn geeignetsten Kandidaten zu wählen. Dann muss er dessen Namen, gegebenenfalls mit verstellter Schrift, auf einen Stimmzettel schreiben und in einen Kelch legen.
Im Konklave finden täglich bis zu vier Wahlgänge statt. Die Wahl wird für einen Tag des Gebets und der Meditation unterbrochen, wenn die Wahlen drei Tage lang erfolglos waren. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Anders als noch in der Wahlordnung von Johannes Paul II. (1978-2005) gilt diese Mehrheit auch, wenn 34 Wahlgänge erfolglos waren. Wenn das Konklave bis zu diesem Zeitpunkt ohne Ergebnis ist, sollen die Kardinäle zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl übergehen; diese beiden dürften an der weiteren Wahl nicht mehr teilnehmen.
Der Gewählte muss die Wahl annehmen. Dann teilt - obwohl es nicht mehr ausdrücklich in der Papstwahlordnung festgelegt ist - weißer Rauch das Ergebnis des Wahlgangs den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit. Und der Kardinal-Protodiakon, - derzeit der Franzose Jean-Louis Tauran (69), verkündet "Habemus Papam" - ein neuer Papst ist gewählt.