
Votivkirche: Schönborn ruft zur Kooperation auf
Kardinal Christoph Schönborn hat, kurz vor seiner Abreise nach Rom, in einem Antwortschreiben an die in der Votivkirche ausharrenden Flüchtlinge seine "dringende Bitte" wiederholt, dass die Flüchtlinge in ein ordentliches Quartier übersiedeln und zur Kooperation mit den Behörden bereit sein mögen. Der Brief war an die Flüchtlingssprecher Shah Jahan Khan und Mir Jahangir gerichtet, die den Kardinal gebeten hatten, mit ihnen über Garantien für ein Bleiberecht zu sprechen.
In seiner Antwort, die durch Bischofsvikar Dariusz Schutzki am Dienstagvormittag an Shah Jahan Khan übergeben wurde, macht Kardinal Schönborn die Flüchtlinge erneut darauf aufmerksam, dass es solche Garantien nach österreichischem Recht nicht gibt. Daran festzuhalten sei eine "gefährliche Illusion": Immer mehr Flüchtlinge in der Votivkirche verlören ihre letzten realen Chancen auf Aufenthalt in Österreich, weil sie nicht an ihren Verfahren mitwirken. Das sei aber Voraussetzung, um überhaupt Asyl erhalten zu können bzw. um bei abgelehntem Asylantrag die Chancen auf den Status eines "geduldeten Aufenthalts" aufrechterhalten zu können.
Wörtlich heißt es in dem Brief an die Flüchtlinge: "Bitte seien Sie vernünftig, und machen Sie nicht in der Votivkirche wegen einer Illusion ihre realen Hoffnungen zunichte!" Erst vor wenigen Tagen war ein Flüchtling aus der Votivkirche verhaftet worden. Die Verhaftung fand allerdings außerhalb der Kirche statt.
Auch die Caritas bemüht sich laut Pressesprecher Klaus Schwertner "intensiv" darum, den Flüchtlingen klarzumachen, "dass es keine Gruppenlösung geben kann". Es sei wichtig, dass die Betroffenen das Angebot der Einzelfallprüfung annehmen, "damit man sie bestmöglich beraten, begleiten und unterstützen kann", so Schwertner vor wenigen Tagen gegenüber der APA.
Aus Sicht der Caritas sei auch klar, dass nicht alle, die Asyl beantragen, dieses auch erhalten können, sagte er. Gleichzeitig verwies Schwertner aber auf einen "völlig unverständlichen" Unterschied der Behandlung von Asylanträgen von Pakistani in Österreich und Deutschland: Während in Deutschland die Schutzquote (Asylanerkennungsquote, subsidiärer Schutz und humanitärer Aufenthalt) bei 18,1 Prozent der Anträge gelegen habe (2012), betrug diese Rate in Österreich nur 1 Prozent. "Das bedeutet, dass die Sicherheitslage in Pakistan von zwei EU-Staaten sehr unterschiedlich eingeschätzt wird."
Quelle: Kathpress