
Von "Sedisvakanz" bis "Habemus Papam"
Mit dem freiwilligen Amtsverzicht von Benedikt XVI. beginnt am Donnerstagabend 20 Uhr die Sedisvakanz, die Zeit des "leeren Stuhls", die zum ersten Mal seit 1294 nicht mit dem Tod eines Tages einsetzt. In dieser maximal 20-tägigen Phase müssen die Weichen für die Papstwahl, das Konklave, gestellt werden. Dort wählen die wahlberechtigten Kardinäle in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit den neuen Papst.
In der Zeit der Sedisvakanz geht die Verantwortung der Kirchenleitung vorübergehend an das Kardinalskollegium über. Der Kardinalstaatssekretär und fast alle Leiter vatikanischer Kurienbehörden verlieren ihre Ämter. Die laufenden Amtsgeschäfte der "Ministerien" (Kongregationen und Räte) gehen unter Leitung der jeweiligen Sekretäre weiter.
In der Zeit der Sedisvakanz nehmen die Kardinäle ihre Leitungsfunktion im Rahmen von Generalkongregationen wahr, zu denen der Kardinalsdekan Angelo Sodano die in Rom anwesenden Kardinäle täglich einlädt. Verpflichtend ist die Teilnahme an diesen Konferenzen - auch Prä-Konklave genannt - für die wahlberechtigten Purpurträger, die mit Beginn der Sedisvakanz noch nicht das 80. Lebensjahr vollendet haben. Den über 80-Jährigen, die nicht mehr ins Konklave einziehen können, ist die Teilnahme an diesen Sitzungen freigestellt.
Bei diesen Sitzungen müssen die Kardinäle laufende Amtsgeschäfte der Kirchenleitung erledigen. Dabei dürfen sie keine Entscheidungen fällen, die einem Papst vorbehalten sind; diese müssen bis nach der Wahl warten. Vor allem aber müssen die Kardinäle das Konklave vorbereiten: inhaltlich und organisatorisch. Das bedeutet, dass sich alle Würdenträger zunächst gründlich mit der Papstwahlordnung auseinandersetzen. In dieser Wahlordnung ist festgelegt, dass die Kardinäle sich auf einen früheren Beginn des Konklave einigen können, sofern alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend sind.
Bei den Generalkongregationen müssen die Kardinäle alle Vorkehrungen für den Wahlraum - die sixtinische Kapelle - sowie für die Sicherheitsnormen rund um die Papstwahl einleiten. Darüber hinaus werden sie jedoch auch über den aktuellen Zustand der Kirche sprechen, sowie über die Eigenschaften, die der künftige Papst haben muss. Die Generalkongregation muss in einer ihrer ersten Sitzungen über den Beginn des Konklaves entscheiden. Spätestens am 20. Tag muss mit dem Ruf "Extra omnes!" (Alle raus!) die Papstwahl in der Sixtina beginnen.
Abgesehen vom ersten Tag sind täglich jeweils zwei Wahlgänge vormittags und zwei nachmittags vorgesehen. Nach mehreren Tagen mit erfolglosen Wahlgängen soll ein Bet- und Meditationstag eingelegt werden. Als Papst gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen auf sich vereint. Dann wird der Gewählte gefragt, ob er die Wahl annimmt und welchen Papstnamen er tragen will.
Erst danach verkündet Weißer Rauch aus der Sixtina und Glockengeläut des Petersdoms die erfolgreiche Wahl. Der dienstälteste Kardinal-Diakon tritt an den Mittelbalkon des Petersdoms und verkündet die Wahl: "Habemus Papam" (Wir haben einen Papst) und teilt den Namen des Gewählten mit. Dieser tritt dann vor die versammelte Menge auf dem Petersplatz und spendet seinen ersten Segen "Urbi et orbi".
Quelle: Kathpress