
Volksbegehren ohne Volk?
Vom 15. bis 22. April 2013 findet das sogenannte "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" statt, das erstmals das Verhältnis des Staates zu den 14 in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften infrage stellt. Das Volksbegehren fordert in erster Linie eine Festschreibung der Trennung von Staat und Kirche in Verfassungsrang, eine Begrenzung bei den finanziellen Förderungen sowie eine staatliche Stelle zur Aufarbeitung des kirchlichen Missbrauchsskandals.
» Dossier "Was bringt Kirche?"
» Facebook-Seite der Katholischen Kirche Österreich
» Videos - "Was bringt Kirche?"
Eine stärkere öffentliche Debatte dazu ist seit der Zeit vor Ostern im Gange, bei der sich sowohl politische Verantwortungsträger, als auch Rechtsexperten und Vertreter der Kirchen und Religionen überwiegende ablehnende zu den Forderungen gestellt haben. Kritisiert werden vor allem die fragwürdigen Behauptungen, mit denen die Initiatoren des Volksbegehrens agieren. Gleichzeitig ist ein breiter Konsens über das in Österreich bestehende System der Trennung bei gleichzeitiger Kooperation von Staat, Kirchen und Religionsgesellschaften feststellbar.
Die Kirchen und Religionsgesellschaften haben auf das Volksbegehren mit einer Informations-Offensive in Form einer eigenen Website (www.pro-religion.at) reagiert. Darauf informieren sie über sich, ihre Leistungen im Interesse des Gemeinwohls und das Staat-Kirche-Verhältnis in Österreich.
Die Katholische Kirche ihrerseits hat bereits zu Ostern in den Kirchen ein eigenes Informations-Blatt "Was bringt Kirche" aufgelegt. Er informiert etwa darüber, dass das gegenwärtig oft kritisiert Konkordat (= Vertrag zwischen Republik Österreich und Heiligem Stuhl) die 52 Sonntage und 10 christlichen Feiertage zusätzlich rechtlich absichert und über 560.000 Menschen sich aus ihrem Glauben heraus ehrenamtlich im Sinne des Gemeinwohls engagieren. Weitere Leistungen für die Allgemeinheit erbringe die Kirche im Bildungs- und im Sozialbereich, wo sie eine unerlässliche Stütze auch für den Staat darstelle.
Image-Videos und "Faktencheck"
Illustriert werden diese kirchlichen Leistungen auch in vier eigens produzierten Image-Videos, die u.a. auf der Website der Katholischen Kirche in Österreich, www.katholisch.at, abgerufen werden können. Dort findet sich auch ein "Faktencheck", in dem die Behauptungen der Initiatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" auf ihren Wahrheitsgehalt abgeklopft werden.
Dass das Volksbegehren politische Folgen zeigen wird, gilt als unwahrscheinlich: So haben die Parlamentsparteien bereits signalisiert, an der geltenden Gesetzeslage nichts ändern zu wollen. Außerdem wird ein Volksbegehren nur dann im Parlament behandelt, wenn es von mindestens 100.000 Menschen unterschrieben wird - allein die Sammlung der knapp über 8.000 notwendigen Unterstützungserklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens hat zwei Jahre Zeit benötigt.