
Verbände zu Volksbegehren: "viel Unrichtiges"
"Zahlreiche unrichtige Behauptungen, wie sie in dieser Form bei keinem bisher vorgelegten Volksbegehren festzustellen waren", hat die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) dem nächste Woche durchgeführten "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" vorgeworfen. "Ideologisch motivierte Unterstellungen" richteten sich zwar hauptsächlich gegen angebliche Privilegien der katholischen Kirche, sie würden allerdings alle in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften treffen, wies AKV-Präsident Helmut Kukacka in einer Aussendung am Sonntag hin. Nicht zuletzt deswegen halte die AKV dem Volksbegehren "mit aller Entschiedenheit" ein "Nein danke!" entgegen.
Statt eine seriöse Diskussion zu führen, versuchten die Initiatoren, "anti-kirchliche Vorurteile und anti-religiöse Ressentiments" zu schüren. In Wahrheit gehe es ihnen nicht um eine klarere Trennung von Kirche und Staat, "sondern um die Verdrängung von Kirchen, Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen aus dem öffentlichen Raum", so Kuckacka. Zugleich würden erbrachte Leistungen der Religionsgemeinschaften für die Gesellschaft - vor allem als Träger von Bildungs-, Schul- und Gesundheitseinrichtungen - bagatellisiert.
Als Beispiel für "einseitige, teilweise falsche und grob irreführende Behauptungen" der Betreiber des Volksbegehrens nannte der AKV-Präsident die behauptete Nähe des Konkordats zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl zum autoritären Ständestaat der Zwischenkriegszeit. Das österreichische Konkordatsrecht stamme vielmehr in wichtigen Bereichen aus der Zweiten Republik. Und wer die Förderung katholischer Privatschulen und Kindergärten ablehne, befürworte zugleich eine "verfassungswidrige Diskriminierung", da diese Zuwendungen auch anderen privaten Bildungseinrichtungen zugutekämen.
Gerade die christlich-jüdische Glaubenstradition und die von ihr geprägten europäischen Kulturen bilden nach Überzeugung der AKV heute die Basis für Toleranz, Freiheit und Wissenschaft. Das Gebot der Nächstenliebe sei die Grundlage für christliche Schulen, Altersheime und Spitäler, "die im Interesse der Gesellschaft arbeiten und zum Nutzen der Allgemeinheit oft effektiver als staatliche Einrichtungen agieren", argumentierte Kukacka. Auch sei die "geistige Widerstandskraft der christlichen Kirchen" eine "Antithese zur Allmacht des Staates", sie widerstehe bis heute den Diktaturen dieser Welt und habe einen wichtigen Beitrag zum Zusammenbruch des Kommunismus in Europa geleistet, erinnerte Kukacka.
Bünker: Warnung vor "aggressivem Atheismus"
Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien ist vor allem auf die katholische Kirche zugespitzt; viele Forderungen sind aber keine rein "katholische" Angelegenheit, sondern betreffen auch andere anerkannte Religionsgemeinschaften, so der Tenor der Antworten auf eine Befragung durch die Zeitung "Der Standard" (Montag-Ausgabe). Spitzenvertreter von Evangelischer Kirche, Israelitischer Kultusgemeinde (IKG) und Islamischer Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) äußerten sich.
IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer erklärte sich in dieser Frage mit der katholischen Kirche solidarisch. "Auch wenn die katholische Kirche die größte Religionsgemeinschaft ist: In dieser Frage sitzen wir alle in einem Boot", betonte er. Im Streit um die rituelle Beschneidung etwa werde für ihn ersichtlich, dass in Österreich, aber auch in ganz Europa, fundamentalistisch-antireligiöse Kreise gegen die Stellung von Religion in der Gesellschaft auftreten.
Ähnlich sieht dies der evangelische Bischof Michael Bünker. Im "Standard" wies er auf die Gefahr eines "europaweit erstarkten aggressiven Atheismus" hin. Dessen Unterton habe "etwas Kulturkämpferisches, von dem ich dachte, wir haben das schon überwunden". Für Bünker klingen beim Volksbegehren "sehr starke anti-kirchliche Ressentiments durch".
IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac kann dem Volksbegehren auch etwas Positives abgewinnen. Es gebe die Chance zur Information, denn "viele wissen gar nicht, was die Glaubensgemeinschaften für die Gesellschaft tun - denken Sie an die Spitäler, Schulen oder Hilfsorganisationen", sagte er.
Ein gemeinsamer Nenner lässt sich in den drei Positionen finden: Es gebe keine Privilegien, sind sie sich einig. "Vieles, was jetzt als angebliche Vergünstigungen angeführt wird, sind Aufgaben, die bei Nicht-Existenz der Kirchen vom Staat erbracht werden müssten", meinte Fastenbauer.
Auch im Bereich der staatlichen Finanzierung konfessioneller Privatschulen gebe es keine "Kirchen-Privilegien". "Das ist keine Subvention an die Kirchen, sondern Bezahlung der Lehrer für ihre Leistung", sagte Bischof Bünker. Den Betrieb der Schulen finanzieren die Schulen selber. Das Gegenteil sei richtig: "Würden alle Privatschulen wegfallen, hätte der Staat also weitaus höhere Kosten, weil er die Schulen selbst betreiben müsste. Denn der Bedarf ist ja da." Im Sozialbereich spare sich der Staat so ebenfalls Kosten, da viele notwendige Aufgaben etwa von Caritas und Diakonie übernommen werden, so Bünker.
Die Kirchen seien außerdem nicht die Einzigen, die Fördermittel erhalten würden, so Sanac. Gewerkschaften, Vereine oder etwa Bauern würden auch Subventionen erhalten. Es müsse ein Weg gefunden werden, die Konfessionslosen so einzubinden, "dass sie sich in der Gesellschaft wohlfühlen", nur "Rechte anderer zu kappen ist der falsche Weg".
Quelle: Kathpress