
Stift Kremsmünster begrüßt Anklage gegen Ex-Mönch
Das Stift Kremsmünster hat das am Dienstag angekündigte Gerichtsverfahren gegen einen des Missbrauchs verdächtigen Ex-Pater begrüßt. Die Staatsanwaltschaft Steyr hatte bekanntgegeben, dass gegen August Mandorfer, der früher als Pater Alfons der Benediktiner-Gemeinschaft von Kremsmünster angehörte, Anklage erhoben wurde. "Dass nach drei Jahren die Untersuchungen abgeschlossen sind und durch das zuständige Gericht Vorfälle früherer Jahrzehnte geklärt werden", begrüßte das Stift in einer Stellungnahme ausdrücklich.
Die Staatsanwaltschaft legt dem heute 79-jährigen Ex-Geistlichen schweren sexuellen Missbrauch, Unzucht mit Unmündigen, Nötigung, den Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen zur Last. Zudem wird ihm der fahrlässige Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich einer Pumpgun, vorgeworfen.
Als im März 2010 einzelne Vorwürfe bekannt wurden, "haben wir jene Opfer, die sich bei uns gemeldet haben, darum ersucht, sich bei den zuständigen offiziellen kirchlichen und staatlichen Stellen zu melden", heißt es weiter. Das Stift habe "sofort personelle Konsequenzen gezogen" und seither die Aufarbeitung aktiv unterstützt: "Wir sind auf die uns bekannten Opfer zugegangen und haben sie zum Gespräch eingeladen."
Im Kloster und im Stiftsgymnasium Schule seien die Vorfälle aus der Zeit, in der der nun angeklagte Ex-Geistliche Internatsleiter war, "bewusst gemacht und intern aufzuklären versucht" worden. Die Stiftsleitung habe "uneingeschränkt mit der sogenannten Klasnic-Kommission zusammengearbeitet". Bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft wurden insgesamt 38 Fälle gemeldet, davon 29 wegen sexuellem Missbrauch. 700.000 Euro an Entschädigungszahlungen - davon 200.000 Euro an Therapiekosten -seien insgesamt zugesprochen worden.
Das Stift Kremsmünster gab im Jänner 2013 - nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - eine wissenschaftliche Aufarbeitung durch das renommierte Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in Auftrag, bei der auch Opfer eingebunden werden. "Durch diese unabhängige externe Aufarbeitung erwarten wir eine Aufklärung über die Umstände und Zusammenhänge der Vorfälle früherer Jahrzehnte in Internat und Schule", erklärte das Stift. Es wolle sich auch weiterhin "der Vergangenheit stellen" und sich aktiv an der Klärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle beteiligen.
Konsequenzen wegen Verjährung fraglich
Im Zuge der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Steyr hieß es, es handle sich beim nun gerichtlich behandelten Fall nur um die Spitze eines Eisbergs. Dokumentiert sind zumindest vier Fälle aus den 1950er-Jahren, die drei bereits verstorbenen Patres zugeschrieben werden. Der Großteil der Übergriffe dürfte in den 1970er- bis 1990er-Jahren passiert sein. Damals leitete August Mandorfer das Internat. Ob es für ihn eine Strafe geben kann, ist noch unklar: Bei den Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, seien aus Gründen der Verjährung "kaum weitere juristische Konsequenzen zu erwarten", berichtete die Austria Presse Agentur (APA) am Dienstag.
Neben Mandorfer gerieten auch zwei weitere Patres ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Gegen einen läuft noch ein kirchenrechtliches Verfahren, gegen den anderen hat Rom interne Auflagen verfügt, heißt es in der APA. Vorwürfe gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - wegen körperlicher oder seelischer Gewalt seien als strafrechtlich nicht relevant oder ebenfalls verjährt eingestuft worden. Aber auch aus neuerer Zeit, nämlich aus dem Jahr 2005, sei ein Missbrauchsfall bekannt.
Das Landeskriminalamt ermittelte in zahlreichen Fällen, für die Staatsanwaltschaft Steyr blieben 15 Geschädigte übrig, auf die sich die Anklage gegen den 79-Jährigen stützt. Diese ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte kann sie binnen 14 Tagen beeinspruchen.
Quelle: Kathpress