
Kirchenprivilegien: Viele Fehler bei Volksbegehren
Der Mediensprecher der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, hat seine Kritik an den Inhalten des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien bekräftigt. In einem auf der Website der Magazins "über.morgen" (www.uebermorgen.at) publizierten Interview wies Wuthe einmal mehr auf viele inhaltliche Fehler hin; etwa hinsichtlich des viel zitierten Beispiels der Grundsteuer: "Ja, es stimmt. Anerkannte Religionsgemeinschaften zahlen keine Grundsteuer. Aber nur, wenn die Liegenschaft für Gottesdienst, Seelsorge oder die Verwaltung der Kirche genutzt wird. Für alle anderen Dinge schon. Oder man betreibt ein Studentenheim oder ein Altenheim, aber das sind definierte rechtliche Zwecke, die für alle gelten. Und so wird bei vielen Themen etwas behauptet, das so nicht stimmt." So würden sich die Betreiber des Volksbegehrens letztlich selbst unglaubwürdig machen.
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Vor allem sei auch die Hauptforderung des Volksbegehrens fragwürdig. Wuthe: "Das haben nicht nur Experten, sondern zuletzt auch das zuständige Ministerium - das Unterrichtsministerium - festgehalten: die Trennung von Kirche und Staat ist spätestens seit 1919 voll realisiert."
Im Hinblick auf katholische Privatschulen betonte Wuthe, dass die Kirche überhaupt kein Problem damit hätte, wenn andere Schultypen genauso vom Staat das Lehrpersonal bezahlt bekommen würden: "Mir geht es nur darum, dass man nicht sagen kann, das sei eine Subventionierung der Kirche. Das ist es überhaupt nicht. Das ist ein großer Brocken Geld, den sich der Staat erspart. Er muss nur das Lehrpersonal zahlen, das er sowieso zahlen müsste. 70.000 Schüler in katholischen Privatschulen müssten ja sonst in öffentliche Schulen gehen."
Es sei eigenartig, dass die Initiatoren des Volksbegehrens die Kirche dafür verantwortlich machten, dass der Staat andere Privatschulen nicht in gleicher Weise unterstützt, so Wuthe.
Der Mediensprecher der Bischofskonferenz brach zugleich eine Lanze für den schulischen Religionsunterricht: Es gebe seit wenigen Jahren einen eigenen Verfassungsartikel, in dem die religiös-philosophisch-ethische Dimension des gesamten Bildungs- und Schulbereichs festgehalten wird. Wuthe: "Und wenn ich sage, es gibt so etwas wie eine religiöse Dimension in der Schule, dann ist das eine gute Grundlage für einen konfessionellen Religionsunterricht im Regelunterricht."
Zur Frage, ob in Österreich nicht auch bestimmte Weltanschauungen den gleichen rechtlichen Status wie Religionen erhalten sollten, äußerte sich Wuthe vorsichtig zustimmend: Der Staat werde genau beobachten müssen, wie eine entsprechende Weltanschauung "strukturiert ist, wofür sie einsteht und was ihr Beitrag für die Allgemeinheit ist. Mit anderen Worten, wenn die Initiatoren des Volksbegehrens einfach so glaubwürdig sind, wenn sie auch eine eigene Caritas haben und sehr viel tun, dann wird der Staat irgendwann einmal sagen, da sind so viele Idealisten, so viele Freiwillige am Werk, das kann man nur fördern." Genau das sei das Kriterium. "Dieser Frage werden sie sich letztlich stellen müssen: Wofür stehen wir? Sind wir nur gegen irgendetwas oder wo ist unser gesunder, guter Beitrag für die Allgemeinheit?"
Quelle: Kathpress