
Staatsbürgerschafts-Novelle verfehlt den Reformbedarf
Die Caritas kritisiert das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das am Dienstag den Ministerrat passiert hat. Das Ergebnis des Reformvorhabens sei eine "herbe Enttäuschung" und zentrale Probleme seien weiter nicht in Angriff genommen worden, erklärte Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich, am Mittwoch in einer Aussendung. Die Einkommens- und Spracherfordernisse seien zu hoch und erfolgreiche Integration von Zuwanderern werde unnötig erschwert, urteilte auch Caritas-Wien-Geschäftsführer Klaus Schwertner.
Österreichs Staatsbürgerschaftsrecht sei auch nach der Novelle "eines der restriktivsten", so die Caritas mit Verweis auf eine europaweite Studie in Bezug auf die Einbürgerungsbedingungen: Österreich liege hier an 28. Stelle von 31 untersuchten Ländern. Auch die Novelle werde laut der Einschätzung von Wachter und Schwertner nichts ändern. In Folge könnten über elf Prozent der hier lebenden Bevölkerung nicht politisch teilhaben oder von demokratischen Grundrechten Gebrauch machen.
Zu hohes Einkommen gefordert
Kritik äußert die Caritas vor allem über die Einkommenserfordernisse, die so hoch seien, "dass auch ein Teil der Österreicher trotz Erwerbstätigkeit die Einkommensgrenzen nicht schaffen würde", besonders die Einbeziehung von Mieten und anderen laufenden Kosten seien "nicht gerechtfertigt". Begrüßt werden allerdings diesbezügliche Erleichterungen, etwa für Menschen mit Behinderungen.
Laut Gesetzesbeschluss ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau (B2) verfügt. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat - nachweisen muss man insgesamt drei Jahre aus den letzten sechs Jahren. Ausnahmen gelten für Menschen, die aus körperlichen Gründen die Kriterien nicht erfüllen können.
Wachter hält es für "fraglich", ob das Gesetz einer höchstgerichtlichen Prüfung standhalten werde, habe doch der Verfassungsgerichtshof am 1. März auch die bisherige Bestimmung über die Einkommenserfordernisse im Staatsbürgerschaftsgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Es bestehe kein sachlich gerechtfertigter Grund, unverschuldet in Notlage Geratene bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen von der Staatsbürgerschaft auszuschließen, so die damalige Begründung.
Uneheliche Kindern und Doppelstaatsbürger weiter "Baustellen"
Der künftige Staatsbürgerschafts-Anspruch unehelicher Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter reiche laut Schwertner nicht, um die derzeit bestehende Diskriminierung zu beseitigen: Es sei "Augenauswischerei", dass dafür nur Vaterschaftsanerkenntnisse oder gerichtliche Feststellungen im Zeitraum von acht Wochen nach der Geburt des Kindes anerkannt würden.
Angesichts der Verwurzelung vieler Menschen in zwei Kulturen gleichzeitig halte zudem die fehlende Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft viele Menschen von einer Einbürgerung ab, die gut in Österreich integriert sind, so die Caritas.