
Caritas Wien: Pflegefonds muss stationäre Hospiz erfassen
Die Caritas der Erzdiözese Wien begrüßt zwar die am Donnerstag vom Nationalrat beschlossene Novelle des Pflegefondsgesetzes, kritisiert aber die fehlende Berücksichtigung des stationären Hospizbereiches: "Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Wir appellieren daher dringend an die Sozial- und Gesundheitspolitik: Der Ausbau und die Finanzierung von Hospizen müssen gesichert werden", so Caritasdirektor Michael Landau in einer Aussendung (Freitag). Derzeit gebe es in Österreich nur drei Tageshospize - in Salzburg, Graz und jenes der Caritas in Wien. Finanzielle Mitteln aus öffentlicher Hand erhalten sie nicht.
"Bislang scheitert es am Geld, dass Menschen die Betreuung und Pflege erhalten, die sie auch brauchen", sagte Landau, der zwar die Erwähnung der mobilen Hospiz bei Kindern und Jugendlichen in der Pflegefonds-Novelle begrüßt, jedoch die mangelnde Unterstützung der stationären Hospiz bemängelt.
Positiv bewertet der Wiener Caritasdirektor die durch die Gesetzesnovelle geschaffene Möglichkeit für pflegende Angehörige, eine dreimonatige bezahlte Pflegekarenz in Anspruch zu nehmen. Auch die Pflegeteilzeit für maximal drei Monate bei Reduktion der Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Wochenstunden wurde ist für Landau "eine existenzielle Absicherung für viele Menschen in diesem Land, die ihre Angehörigen in einer schwierigen Lebensphase zu Hause betreuen und begleiten wollen".
Zwar sei aus Sicht der Caritas die Verlängerung des Pflegefonds zunächst bis Ende 2016 ein Fortschritt. Zugleich mahnte Landau die Lösung von Strukturproblemen ein, zu denen vor allem die fehlende bundesweite Harmonisierung im Pflege- und Betreuungsbereich zu zählen seien. Der defizitäre Ist-Zustand, wonach "die Menschen je nach Bundesland etwa unterschiedlich hohe Selbstbehalte für ein und dieselbe Leistung zahlen", müsse durch "einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards vom Bodensee bis zum Neusiedlersee" reformiert werden, forderte Landau.
Problematisch sei außerdem der fehlende Rechtsanspruch für die Pflegekarenz. Diese dürfe "nicht vom guten Willen eines Arbeitgebers abhängig sein", so der Direktor der Wiener Caritas. Auch bei der bisherigen Form der Familienhospizkarenz habe sich das Fehlen eines Rechtsanspruchs als "sehr hinderlich erwiesen".