
Landau: "Mindestsicherung kein Wahlkampfthema"
Bezieher der Mindestsicherung dürfen nicht stigmatisiert und für Wahlkampfzwecke missbraucht werden. Das hat der Wiener Caritasdirektor Michael Landau in einer Aussendung am Montag betont: "Wenn die Parteien Wahlkampf auf dem Rücken der Schwächsten machen - so wie zuletzt vor wenigen Wochen - ist das beschämend." Eine "Neiddebatte" führe zu nichts und würde die Scham dieser Menschen nur weiter verstärken, mahnte Landau. Vielmehr sei eine Evaluierung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung dringend notwendig, "damit jene, denen diese Unterstützung zusteht, diese auch tatsächlich erhalten".
Rund 190.000 Menschen in Österreich würden Mindestsicherung beziehen und die Einführung der Mindestsicherung vor drei Jahren sei "ein großer sozialer Fortschritt für dieses Land" gewesen, betonte der Caritasdirektor. Doch die Unterstützung durch den Staat würde weitaus mehr Menschen zustehen, so Landau unter Verweis auf jüngste Berechnungen der Armutskonferenz. Unter den Mindestsicherungsbeziehern seien mehr als 51.000 Kinder. Landau: "Wir können es uns nicht leisten, diese Menschen auf unserem gemeinsamen Weg zurückzulassen."
Bereits der Sozialbericht 2010, der am Vorjahresende veröffentlicht wurde, habe die Alarmglocken bei der Caritas schrillen lassen, führte Landau weiter aus. So sei aus dem Bericht hervorgegangen, dass sich zwischen 2005 und 2010 die Zahl jener Menschen verdoppelt habe, die es auch über Jahre nicht aus der Armutszone schafften. "In Österreich sind rund eine Million Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Hier geht es um ganz konkrete Menschen und ganz konkrete Schicksale."
Nur die allerwenigsten Mindestsicherungsbezieher lebten ausschließlich von der Mindestsicherung selbst. Landau: "Viele Menschen verdienen zum Leben schlicht zu wenig. Hier muss die Politik handeln - etwa indem sie endlich jene Mietrechtsreform, die sie eigentlich für die Zeit vor der Wahl angekündigt hatte, auch tatsächlich umsetzt."
Armutskonferenz: "grundrechtsorientiertes soziales Netz"
Das soziale Netzwerk "Armutskonferenz" kommt nach seiner aktuellen Berechnungen zu dem Schluss, dass die Zahl jener Einkommensarmen in Österreich, die trotz Anspruch keine Mindestsicherung erhalten, enorm ist. Auffallend sei ein gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: während in Wien 77 Prozent aller Menschen, die Hilfe benötigen, diese auch bekommen, seien es in Kärnten nur 20 Prozent, heißt es in einer Aussendung vom Montag. Zehntausende würden so nicht erhalten, was ihnen zustehe. Das Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung fordert deshalb ein bürgerfreundliches und grundrechtsorientiertes soziales Netz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtere.
Viele Menschen wüssten oft nicht, dass ihnen die Mindestsicherung zusteht oder würden diese aus Scham nicht in Anspruch nehmen, heißt es in der Aussendung weiter. Allgemein gelte: in den Großstädten in ganz Europa werde öfter um Mindestsicherung angesucht als am Land. Grund dafür seien die wohntechnische Infrastruktur am Land - es würde mehr Hausbesitz als Mietwohnungen geben - und ein "besonders willkürlicher und bürgerunfreundlicher Vollzug" in manchen Bundesländern. So werden beispielsweise in Niederösterreich nur 17.000 Anträge gestellt, in Wien seien es 150.000 - die Gewährung sei mit einem Anteil von zwei Drittel positiven Bescheiden in beiden Bundesländern aber gleich hoch.
In Anspruch genommen werde die Mindestsicherung von Menschen aller Bevölkerungsschichten: 27 Prozent der Bezieher sind Kinder und Jugendliche in Mindestsicherungshaushalten, 30 Prozent Beschäftigte mit niedrigem Einkommen oder Personen, die ihre Arbeitskraft nicht einsetzen können, wie zum Beispiel pflegende Angehörige, legt die Armutskonferenz vor. Die meisten der Menschen, die Mindestsicherung beziehen, stünden laut Armutskonferenz in einem prekären Arbeitsverhältnis, bekämen keine Notstandshilfeleistung, seien arbeitslos oder psychisch krank. Vor allem die psychischen Erkrankungen und prekären Dienstverhältnisse würden stetig zunehmen. Steigende Lebenserhaltungskosten etwa beim Wohnen seien ein weiterer Grund für den Bezug von Mindestsicherung.
Weniger Geld für Menschen mit Behinderung
Kritik übt das Netzwerk auch an der in einigen Bundesländern üblichen aber rechtswidrigen Praxis, eine erhöhte Familienbeihilfe etwa bei Menschen mit Behinderung in der Berechnung der Mindestsicherung miteinzubeziehen. Die Artikel 15a B-VG Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung würden aber vorsehen, dass die Familienbeihilfe bei der Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf. In Niederösterreich stehe im Moment sogar ein Gesetz vor der Ratifizierung, das diese rechtswidrige Praxis ausdrücklich erlaube.
Quelle: Kathpress