
Sterbehilfeverbot: Immer mehr Unterstützer
Mit dem katholischen Familienverband Österreich (KFÖ) hat nach der Caritas und den österreichischen Bischöfen eine weitere kirchliche Stimme den Vorstoß der rot-schwarzen Regierungskoalition begrüßt, das Verbot der Sterbehilfe in Verfassungsrang zu heben und Sterbenden Gesetzesanspruch auf palliativmedizinische Begleitung zu sichern. "Über Leben und Tod zu entscheiden, steht uns schlicht nicht zu", betonte Alfred Trendl, Präsident des KFÖ, in einer Aussendung am Mittwoch.
Dass in Österreich über Parteigrenzen hinweg Konsens bestehe, das Verbot der Sterbehilfe nicht anzutasten, ist für Trendl "wirklich erfreulich" und lasse darauf hoffen, dass der entsprechende Antrag im Parlament einstimmig angenommen werde. Todkranke Menschen hätten schließlich ein Recht darauf, "an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben".
Trendl wertete diesen Schritt als "klares Zeichen" gegen den in Europa vorherrschenden Trend zur Liberalisierung der Sterbehilfe. Das oft zitierte Argument "Leiden durch Sterbehilfe zu verkürzen" lasse er nicht gelten, würden dahinter doch auch ökonomische Gründe stehen. Leidensverkürzung in den Mittelpunkt zu stellen, sei aber der falsche Weg, gehe es doch vielmehr darum, Leid zu lindern und ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Trendl forderte daher einen raschen Ausbau der stationären, ambulanten und mobilen Hospizeinrichtungen.
Bereits in der Vorwoche hatte sich der neu gewählte Caritas-Chef Michael Landau erfreut über den Vorstoß gezeigt. Der nächste Schritt müsse sein, die entsprechende medizinische Infrastruktur rasch auszubauen. Vor allem gelte es nun, die Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Betreuung Sterbender in den Alltag der Senioren- und Pflegeheime zu integrieren. "Das darf nicht am Geld scheitern", so Landau in Richtung Politik.
Für die Aufnahme des Sterbehilfeverbots in die Verfassung hatten sich bereits zuvor die Österreichischen Bischöfe ausgesprochen. Mit Sorge beobachteten sie die "Tendenzen, die das bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage stellen", hieß es in einer Erklärung zum Abschluss ihrer Herbst-Vollversammlung Anfang November.
"Es gibt nur die aktive Tötung eines Menschen oder die Begleitung. Einen dritten Weg gibt es nicht", betonte etwa der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn. Unterstützung bekam er dabei vom Vorarlberger Bischof Benno Elbs: Gerade das Leben alter oder behinderter Menschen sowie jener, die sich nicht wehren könnten, brauche besonderen Schutz, so Elbs. Ähnlich forderte auch die Österreichische Palliativgesellschaft eine Aufnahme des Verbots in die Verfassung und startete Ende Oktober eine Online-Petition zum Thema. Das Ziel liege bei 4.000 Unterschriften bis Jahresende, im Moment haben 1.300 Unterstützer die Petition unterschrieben, heißt es auf "Kathpress"-Anfrage.
Kritik zum Vorhaben der Koalition war u.a. vom Verband sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und der Initiative "Religion ist Privatsache" gekommen, die darin einen indirekten Angriff auf die Fristenregelung zur Abtreibung und sahen. Eine Festschreibung habe weitreichende Folgen und könne bei entsprechender Formulierung "auch die einfachgesetzliche Fristenlösung betreffen, an der sich die konservativen Kreise nach wie vor stoßen", hieß es von Seiten des VSStÖ.
In Österreich sprechen sich laut einer Umfrage der Medizinuniversität Graz (2010) 62 Prozent der Befragten für eine aktive Sterbehilfe aus, 30 Prozent sind dagegen. Aktive Sterbehilfe ist derzeit in Österreich verboten, die passive und die indirekte Sterbehilfe aber zulässig, wenn es eine Patientenverfügung gibt. Unter passiver Sterbehilfe versteht man das Nichteingreifen oder Nichtfortführen lebenserhaltender Maßnahmen wie etwa dem Verzicht auf Beatmung oder künstlicher Ernährung.
Quelle: Kathpress