
Kirchengesetz in Ungarn verletzt Religionsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag Ungarn wegen Verletzung der Religions- und Vereinigungsfreiheit verurteilt. Die Straßburger Richter gaben 17 kleinen ungarischen Kirchen und Glaubensgemeinschaften Recht, die gegen das Kirchengesetz von 2012 geklagt hatten.
Durch das Gesetz sei die Rechtsstellung zahlreicher religiöser Vereinigungen und Glaubensgemeinschaften gegenüber der Situation vor 2012 nachteilig verändert worden. Demnach entscheiden heute Regierung und Parlament über die staatliche Anerkennung von Kirchen, und sie prüfen dabei nicht nur formale Gesichtspunkte, sondern auch inhaltliche - mit dem Argument, dass es gelte, "Bedrohungen der nationalen Sicherheit" zu vermeiden.
Zuvor oblag die Anerkennung den regionalen Gerichten, die einzig die formalen Voraussetzungen prüften. Das Ergebnis war die Anerkennung von Dutzenden Vereinigungen, die aus ihrem legalen Status primär finanzielle Vorteile ziehen wollten.
Seit der Neufassung von 2012 ist es nicht möglich, gegen den Parlamentsbeschluss Revision einzureichen. 17 betroffene Kleinkirchen zogen deshalb mit ihrer kritischen Eingabe vor das Gericht in Straßburg.
Dem nunmehrigen Urteil war eine heftige Diskussion vorangegangen. Fünf der Straßburger Richter waren dafür, zwei fügten eine Sondermeinung hinzu. Der EGMR kann das Kirchengesetz zwar nicht abschaffen, aber er kann zur Aufnahme der Gespräche zwischen der Regierung und den 17 Benachteiligten beitragen.
Sollte es über die Höhe des Schadenersatzes zwischen den Streitparteien zu keiner Einigung kommen, werden die Straßburger Richter selbst eine Entscheidung nachliefern. Sie betrifft dann die Höhe des Betrags.
Die Regierung in Budapest rechtfertigte die Verschärfung des Kirchengesetzes damit, dass damit das Aufkommen sogenannter "Business-Kirchen" verhindert werde, die mit den staatlichen Fördergeldern Missbrauch betreiben. Dieses Argument wurde vom EGMR tatsächlich auch als legitim anerkannt. Die Richter fanden aber, dass die neue Regelung zu drastisch ausgefallen sei. Das Ziel hätte mit sanfteren Lösungen ebenfalls erreicht werden können.
Die zentrale Kritik des EGMR betrifft allerdings das Faktum, dass die Kirchen gezwungen sind, im Parlament über ihren Status als künftige staatlich anerkannte Kirche zu lobbyieren. Dadurch werde das Prinzip einer Trennung von Kirche und Staat verletzt. Die Anerkennung werde zu einer politischen Entscheidung, und der Staat seinerseits handle nicht in der notwendigen völligen Unabhängigkeit, befanden die Richter.