"'Pastafaris' ziehen Religionsrecht ins Lächerliche"
Wenig überrascht hat sich der Wiener Religionsrechtler Prof. Richard Potz über die Ablehnung des Antrags der "Pastafaris" auf staatliche Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft gezeigt. Einer seriösen religionswissenschaftlichen Expertise würden die "Pastafaris" schlicht nicht standhalten können, so Potz im "Kathpress"-Gespräch. Dabei könne und müsse man grundsätzlich ernsthaft diskutieren, welche inhaltliche Grundlagen es brauche, um eine Religion zu sein. Die Initiative der Anhänger der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" würde die Diskussion aber nur ins Lächerliche abgleiten lassen.
Das Kultusamt hatte am Mittwoch den Antrag der heimischen Anhänger der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" auf Rechtspersönlichkeit als "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" zurückgewiesen.
Die "Pastafaris" würden zudem auch die berechtigten Anliegen ernsthafter Weltanschauungsgemeinschaften konterkarieren, so Potz. Das österreichische Rechtssystem habe nämlich durchaus Reformbedarf, sagte der Religionsrechtler. Zwar sei das heimische Religionsrecht auf der Höhe der Zeit und entspreche aktuellen Anforderungen. Nicht-religiöse Gemeinschaften würden durch das bestehende Rechtssystem aber diskriminiert.
Es sei nicht einzusehen, weshalb nicht etwa die Freidenker oder Atheisten einen ähnlichen spezifischen Rechtsstatus wie Kirchen und Religionsgemeinschaften zugestanden bekommen sollten. Immer unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um ernsthafte Gruppierungen handle, so Potz.
Quelle: Kathpress