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Das Leben - eine Kosten-Nutzen-Rechnung?

In der Sterbehilfe-Debatte zeigt sich, dass die Schrittlänge von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen kurz ist. Ein Zwischenruf von Ingeborg Schödl.

09.10.2014

Genau zu dem Zeitpunkt, als die divergierenden Ansichten zwischen Strafrechtsexperten, Politikern und Medizinern über eine Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der österreichischen Verfassung medial aufeinanderprallten, strahlte der ORF gleich drei Filme ("Amour", "Die Auslöschung" und "Anfang 80") zu diesem Thema aus. In allen drei Produktionen ging es um die Tötung eines todkranken Menschen durch seinen Lebenspartner. Die gefühlvoll verpackte mediale Botschaft war: Nur grenzenlose Liebe bestimmte diesen Schritt.

 

Die Diskussion über "das Recht auf den eigenen Tod" brach in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts auf. Anlass war die Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe sowohl in drei US-Bundesstaaten als auch in Australien, aber ebenso in Europa, nämlich in Holland, Belgien und Luxemburg. In Deutschland, in der Schweiz und in Schweden blieb zwar die aktive Sterbehilfe verboten, aber unter etwas schwammigen Formulierungen (unter anderem keine selbstsüchtigen Gründe der Helfer, kein Nahverhältnis) wurde die Beihilfe zur Selbsttötung todkranker Menschen legalisiert.

 

Nicht absehbare Folgen

 

In der Schweiz bietet der Verein "Exit" seit Jahren ganz legal aktive Sterbehilfe an, die auch von todkranken Menschen aus dem Aus land in Anspruch genommen wird. Infolge der boomenden Nachfrage plant der Verein, seine Statuten zu ändern und begleitende Sterbehilfe auch "lebenssatten" Menschen anzubieten.

 

Weltweit als erstes Land hat Belgien im März 2014 die Altersgrenze für die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe aufgehoben. Diese kann nun auch von Minderjährigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür sind zwei ärztliche Gutachten, der Rat eines Jugendpsychologen und die Einwilligung der Eltern. Trotz heftiger Proteste aus der Bevölkerung, vor allem von den Kirchen, wurde das Gesetz verabschiedet und von König Albert II. unterschrieben. Er zeigte nicht den Mut seines Onkels, König Baudoin, welcher 1990 kurzfristig vom Parlament für regierungsunfähig erklärt wurde, als er dem Gesetz zur Legalisierung der Abtreibung seine Unterschrift verweigerte.

 

Mit der gleichen Vehemenz, mit der vor mehr als 40 Jahren die Abtreibungsdebatte geführt wurde, wird heute die Frage der aktiven Sterbehilfe diskutiert. Damals ging es darum, was "schon" Leben ist, heute geht es darum, was "noch" Leben ist.

 

Welche Kreise die Forderung nach aktiver Sterbehilfe bereits zieht, beweist die vor dem Sommer 2014 im britischen Oberhaus erfolgte Einreichung einer diesbezüglichen Gesetzesvorlage, mit der sich sogar der ehemalige anglikanische Erzbischof von Canterbury, George Carey, öffentlich solidarisierte.

 

Reduziert auf Nützlichkeit

 

Mit der gleichen Vehemenz, mit der vor mehr als 40 Jahren die Abtreibungsdebatte geführt wurde, wird heute die Frage der aktiven Sterbehilfe diskutiert. Damals ging es darum, was "schon" Leben ist, heute geht es darum, was "noch" Leben ist.

 

Für Zündstoff in der Abtreibungsfrage sorgte die vom australischen Wissenschaftler Peter Singer vertretene Utilitarismus-Theorie: Nützlichkeit bestimmt das sittliche Verhalten. Eltern behinderter Kinder dürfen der Gesellschaft nicht die für die medizinische und soziale Betreuung erforderlichen Kosten aufladen. Die Tötung dieser Kinder durch Abtreibung oder bei der Geburt sei daher moralisch gerechtfertigt.

 

Unterschwellig steht der Begriff "Nützlichkeit" auch heute bei der geforderten Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Raum. Was nützt ein gebrechlicher, rund um die Uhr auf Pflege angewiesener, ein schwerstbehinderter oder im Koma liegender Mensch noch der Gesellschaft? Werden mit dem dafür notwendigen Betreuungsaufwand dem ohnehin schon infolge der steigenden Lebenserwartung am Limit angelangten Gesundheitsbudget nicht noch zusätzliche Kosten aufgeladen? Damit kommen heute auch die "ökonomischen" Gründe mit ins Spiel.

 

Die Schmerzen lindern

 

Selbstbestimmung, Mitleid, nicht mehr das Leid mit ansehen zu können, sondern Erlösung davon anbieten zu wollen - das sind meist nur die vorgeschobenen Argumente, die auf subtile Weise (auch durch eingangs zitierte Filme) den Menschen als "hehre" Beweggründe für eine aktive Sterbehilfe suggeriert werden.

 

Raum für Sterben und Tod sollte auch eine hochtechnisierte Medizin zulassen können. Nicht die Auslotung des noch medizinisch Machbaren darf im Vordergrund stehen, sondern die Akzeptanz der Würde des Menschen auf seinem letzten Weg.

 

Experten werfen dann noch den immer gut ankommenden Begriff von der Mündigkeit des Bürgers in die Diskussion - wie etwa der stellvertretende Vorsitzende der Bioethikkommission, der Philosoph Peter Kampits: Das Verbot eines selbstbestimmten Sterbens ist eine Entmündigung des Bürgers (Die Presse, 2. August 2014). Eine sich als human bezeichnende Gesellschaft sollte es daher dem Einzelnen überlassen, wann und wie er sterben will. Hospizwesen und Palliativmedizin, so Kampits, sind keine Alternativen zu einem selbstbestimmten Sterben.

 

Wenn ein Leben zu Ende geht, hat der Betroffene vor allem den Wunsch nach Linderung seiner Schmerzen. Die Palliativmedizinerin Athe Grafinger (Haus der Barmherzigkeit, Wien) weiß aber aus ihrer Praxis: "Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen." Der sterbende Mensch hat aber auch Angst vor unnötigen Therapien und dem Alleingelassensein mitten im Spitalsbetrieb. Ein wichtiger Schritt ist daher, wie es der Theologe Andreas Heller (Institut für Palliative Care und Organisations-Ethik, Wien) formuliert, "eine Kultur des Sterbens im Krankenhaus zu schaffen, von der Aufnahme bis zur Aufbahrung".

 

Raum für Sterben und Tod sollte auch eine hochtechnisierte Medizin zulassen können. Nicht die Auslotung des noch medizinisch Machbaren darf im Vordergrund stehen, sondern die Akzeptanz der Würde des Menschen auf seinem letzten Weg. Ein Wort des ehemaligen Erzbischofs von Wien, Kardinal Franz König, bringt es auf den Punkt: "Eine Uhr, die einmal abgelaufen ist, sollte man nicht immer wieder aufziehen."

 

Die Schrittlänge von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen, zum "Gnadentod" ist kurz. Dann wären wir, trotz der vorgeschobenen Humanitätsmotive, beim Gedankengut einer unseligen Vergangenheit angelangt.

 

Für Politiker und Experten ist es bereits "Fünf vor Zwölf", um gezielte Maßnahmen im Bereich eines flächendeckenden Hospiz- und Palliativangebots zu setzen. Der dringend notwendige Ausbau sollte aber nicht, wie so oft, an der Kostenfrage scheitern. Für Sparmaßnahmen bieten sich andere, kaum effiziente, aber dafür umso kostenintensivere Bereiche im Gesundheitswesen an.

 

Bei den politischen Entscheidungsträgern scheint es auch noch nicht angekommen zu sein, welchen Sprengstoff das vehement geforderte "Recht auf einen selbstbestimmten Tod" in sich birgt. Die Schrittlänge von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen, zum "Gnadentod" aus angeblichem Mitleid, ist nämlich kurz. Dann wären wir, trotz der vorgeschobenen Humanitätsmotive, beim Gedankengut einer unseligen Vergangenheit angelangt.

 

Der Text ist erschienen in der Zeitschrift "miteinander" des Canisiuswerkes

 

 


 

Über die Autorin:

 

Ingeborg Schödl ist freie Publizistin

und Buchautorin. In der Zeitschrift

"miteinander" führt sie u.a.

die Kolumne "Seitenschiff".

   
       
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