
Scharfe Kirchenkritik an Plänen zur PID-Zulassung
Aus den Reihen der katholischen Kirche haben am Freitag mehrere kritische Stimmen vor einer Aufweichung des Fortpflanzungsmedizingesetzes gewarnt. Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) warnte in einer Aussendung vor den Auswirkungen, sollten bestehende Grenzen neu gezogen werden. Susanne Kummer vom kirchlichen IMABE-Institut fragte in einem Gastkommentar für "Die Presse" (Freitag), "wie hoch der Preis" für ein gesundes Kind sein dürfe. Und auch Kardinal Christoph Schönborn widmete seine Freitags-Kolumne im Gratisblatt "Heute" dem umstrittenen Bioethikthema.
"Das Recht auf Fortpflanzung ist zweifelsohne zu schützen. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, jedes Mittel zu legitimieren, das zu diesem Zweck von Wissenschaft und Medizin entwickelt worden ist", kritisierte KFÖ-Präsident Alfred Trendl das am Freitag vorgelegte Mehrheitsvotum der Bioethikkommission für ein liberalisiertes Fortpflanzungsmedizingesetz.
Eine notwendige Grenze sei dort zu ziehen, wo die Rechte anderer betroffen sind: "Auch der Embryo in vitro ist menschliches Leben, das geschützt werden muss. Diesem Auftrag gegenüber dem menschlichen Leben in der Frühphase seiner Entwicklung hat der Staat ebenfalls umfassend nachzukommen", hob der KFÖ-Präsident hervor und warnte vor einem "Dammbruch": "Ist eine Entscheidung für die Möglichkeit einer PID erst getroffen, wird es selbst bei einer Begrenzung schwierig sein, Grenzen aufrechtzuerhalten und legitime von nicht legitimen Zielen eindeutig zu unterscheiden."
PID gefährdet Inklusion Behinderter
"Kinder zu bekommen gehört zum Schönsten im menschlichen Leben. Ein Kinderwunsch ist verständlich, und auch die damit verbundene Hoffnung eines Paares auf ein gesundes Kind", so Trendl weiter. Ein krankes oder behindertes Kind stelle eine Familie vor große Herausforderungen, das sei unumstritten. Es müsse daher alles unternommen werden, um den betroffenen Paaren zu helfen. Trendl: "Die Sorgen und Wünsche von insbesondere genetisch belasteten Paaren sind ernst zu nehmen. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber deshalb nicht, denn der Wunsch nach einem gesunden Kind oder der Vermeidung von Fehl- oder Totgeburten dürfen nicht alleiniger Bezugspunkt für die ethische Bewertung der PID sein."
Der KFÖ-Präsident befürchtet nicht nur, dass eine gesetzlich erlaubte PID einen großen Druck auf jene Eltern ausüben könnte, die sich trotz genetischer Vorbelastung dagegen entscheiden. "Es besteht auch die Gefahr, dass Menschen mit genetisch bedingten Behinderungen in der Gesellschaft zunehmend diskriminiert werden. Dies wäre ein herber Rückschlag für all jene Bemühungen der letzten Jahre, die das Ziel haben, chronisch Kranke und Behinderte in unserer Gesellschaft weitgehend zu integrieren und zu inkludieren."
Gesundheitliche Risiken
Der Familienverband weist zudem auf die nach wie vor gravierenden gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind bei einer Befruchtung außerhalb des Mutterleibes hin. So seien die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft sowie das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöht. Die Langzeitfolgen der IVF für Kinder seien bisher noch weitgehend unerforscht. Die Fokussierung auf die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin lasse zudem manchmal vergessen, dass es Alternativen zur künstlichen Befruchtung gebe, so Trendl: "Paare können sich ihren Kinderwunsch auch durch die Aufnahme eines Pflegekindes oder durch Adoption eines Kindes erfüllen. Damit gibt man gleichzeitig einem benachteiligten Kind eine Lebensperspektive."
Aus ethischer Perspektive könne man im sensiblen Bereich der Reproduktionsmedizin unmöglich alles für legitim erklären, was technologisch machbar sei: "Es braucht wirksame Grenzen für diese Technologien und eine intensive, tiefgründige Auseinandersetzung mit der Frage, was ethisch und moralisch vertretbar und einem humanen Miteinander dienlich ist. Gerade die Präimplantationsdiagnostik kann immense Auswirkungen auf unsere Vorstellungen von Familie, von Gesundheit und Krankheit und insgesamt auf unser Bild vom Menschen haben", betont Trendl abschließend.
Nicht Fehler anderer wiederholen
Susanne Kummer, Ethikerin und stellvertretende Geschäftsführerin des Wiener Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), kritisierte in der Tageszeitung "Die Presse", dass Österreich - anstatt aus Fehlern anderer Länder zu lernen - nun in Sachen PID mit 20 Jahren Verspätung glaube, "die Irrtümer nachholen zu müssen". Es werde diskutiert, "welche Techniken für ein qualitätsgesichertes Wunschbaby in Österreich künftig erlaubt sein sollen".
"Ein gesundes Kind soll es sein - das ist ein verständlicher Wunsch. Doch wie hoch darf der Preis sein? Wer darf dann noch ungetestet ins Leben?", fragte Kummer wörtlich. Die PID solle außerdem nach mehreren erfolglosen IVF-Versuchen erlaubt werden, um so die Schwangerschaftsraten zu erhöhen. "Klingt wohlfeil. Allein: Die wissenschaftlichen Daten sprechen längst eine andere Sprache", betonte die Ethikerin. Vier von fünf ungewollt kinderlosen Frauen, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, bleiben auch nach mehreren belastenden IVF-Versuchen kinderlos, hält Kummer unter Verweis auf die Europäische Gesellschaft für Humanreproduktion und Embryologie fest. Die sogenannte Baby-Take-Home-Rate liege bei niedrigen 15 bis 20 Prozent - auch dann, wenn die PID durchgeführt wurde.
Wenn Österreich nun trotz dieser Fakten die PID zulasse, dann spielten dafür offenbar auch kommerzielle Erwägungen eine nicht unbedeutende Rolle. "Auch der Markt des Eizellenhandels, der Leihmutterschaft (die kommen muss, sobald das erste Homo-Männerpaar auf Gleichberechtigung pocht und via Eizellenspende und Leihmutter eben auch zu einem Kind kommen will) wird in Österreich Einzug halten", so Kummer.
Der zivilgesellschaftliche Preis, der aus den Liberalisierungsempfehlungen folgt, sei aber hoch: "Wer erzählt von den Selbsthilfegruppen leidgeprüfter Kinder von unbekannten Pipettenvätern und Leihzellmüttern - auf der Suche nach ihrer genetischen Identität? Von gesundheitlichen Schäden nach hormoneller Überstimulation von Frauen zwecks Abernten von Eizellen? Von genetisch maßgeschneiderten Retortenbabys, die als lebendes Ersatzteillager dienen?" Es zähle zu den fundamentalen Schutzpflichten des Staates, schon die Erzeugung von Embryonen zu verbieten, die in diskriminierender Weise "aussortiert" werden sollen. "Wer dieses Prinzip zugunsten einer fragwürdigen Eugenik aufgibt, unterhöhlt die Grundlagen der Demokratie", hob Kummer hervor.
aktion leben: "Zynismus gegenüber Kindern und Frauen"
Einen "großen Zynismus gegenüber den Rechten von Kindern und einem Teil der Frauen" sieht die "Aktion Leben" im Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, dass u.a. eine Zulassung der Eizell- und Samenspende und eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) empfiehlt. Den Empfehlungen zufolge würden "Kinderrechte für IVF-Kinder nicht im gleichen Maß gelten wie für natürlich gezeugte", erklärte "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress". "Und der Schutz der Frauen, die Eizellen spenden, wird lediglich als 'legitimes Ziel' beschrieben, nicht aber als vorrangige Aufgabe. Frauen, die Eizellen spenden, werden somit vor allem als Rohstoff-Lieferantinnen betrachtet."
Weiters fehlen im Mehrheitsvotum laut "Aktion Leben" wesentliche ethische Überlegungen: Statt das Kindeswohl tatsächlich in den Vordergrund zu stellen, gehe es hauptsächlich um die Wünsche von Erwachsenen. Auch die Forderung nach einer Zulassung der Eizellspende sehe von den Bedenken ab, dass diese schwerwiegende gesundheitliche Risiken für die Spenderinnen und die Gefahr der Ausbeutung mit sich bringen.
Wie Kronthaler unterstreicht, vermisse sie in der Stellungnahme "wesentliche Prinzipien ärztlich-ethischen Handelns", etwa die Grundsätze, niemandem Schaden zuzufügen oder keine Behandlungen im Interesse Dritter durchzuführen. Die abweichende Auffassung einiger Mitglieder der Bioethikkommission hingegen zeuge von einer differenzierten Betrachtung der schwierigen Themen, so Kronthaler.
Eine Zulassung der Eizellspende ist laut Kronthaler "fahrlässig" - und die Argumentation, diese zuzulassen, weil auch Samenspenden zulässig seien, sei ein "oberflächliches Argument" - schließlich gehe ein Mann "keinerlei medizinische Risiken" bei einer Samenspende ein; eine Frau hingegen müsse mit dem Risiko von Komplikationen behaftete hormonelle Stimulationen über sich ergehen lassen. "Es gab schon etliche Todesfälle nach Hormonstimulationen - sowohl bei Spenderinnen als auch bei IVF-Patientinnen", erinnerte Kronthaler.
Kritik übte "aktion leben" auch an der Forderung nach einer Zulassung der PID und die Erlaubnis, in Einzelfällen die Zeugung sogenannter "Retterkinder" zuzulassen. Dies erfülle den Tatbestand völliger Verzweckung: "Kinder werden in diesem Fall einzig und allein deshalb ins Leben gerufen, um Ersatzteil-Lager für ein anderes zu sein. Damit wird ein Kind vollständig instrumentalisiert." Grenzen in der Reproduktionsmedizin "machen daher Sinn", zeigte sich Kronthaler überzeugt - und sie betonte damit zugleich ihre Zustimmung zum kritischen Minderheitenvotum.
Quelle: Kathpress