Kardinal Schönborn: "Kein Mensch ist ein Schadensfall"
Mit der einer geplanten Gesetzesänderung wird sichergestellt, "dass aus der unerwünschten Geburt eines behindert geborenen Kindes kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden kann
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Wien (KAP) Kardinal Christoph Schönborn hat die Initiative von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur Änderung des Schadenersatzrechts begrüßt. Er sei der Ministerin sehr dankbar für diesen "mutigen Schritt", so Schönborn im Gespräch mit "Kathpress". Er hoffe zugleich, dass das Parlament den am Donnerstag in Wien präsentierten Gesetzesentwurf bestätigen wird, so dass er - wie vom Ministerium vorgesehen - zum 1. Juni 2011 in Kraft treten kann. Es müsse darum gehen, Eltern auf andere Weise zu helfen als dadurch, "dass man deren eigenes Kind als Schadensfall betrachtet". Schönborn: "Kein Mensch ist ein Schadensfall."
Der Änderungsentwurf der Bundesministerin betrifft Paragraf 1293 des ABGB. Diesem soll ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es wörtlich heißt: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt."
Hintergrund der Initiative war die bisherige "missverständliche Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten auferlegt wurden im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund Beratungsfehler", so Justizministerin Bandion-Ortner bei der Präsentation des Entwurfs. So sei ein "gewisser Haftungsdruck" für die Ärzte entstanden, der es nicht ausschloss, "dass Eltern zur Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden".
Die jetzige Gesetzesänderung hingegen unterstreiche die parteienübergreifende Übereinstimmung darin, dass "ein Kind niemals ein Schadensfall sein kann". Weiterhin aufrecht bleibe jedoch die Haftung der Ärzte "bei Verschulden am Entstehen oder am Ausmaß einer Behinderung", so die Ministerin.
Die besonderen Bedürfnisse und Aufwendungen zur Pflege und Betreuung von behinderten Kindern sollen "auf andere Weise als durch das Schadenersatzrecht, nämlich durch öffentliche Leistungen abgegolten werden", wie es in einer Erläuterung des Justizministeriums zu dem Gesetz heißt.
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Als einen "Schritt in die richtige Richtung" würdigte auch der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng die Gesetzesinitiative. Küng, der in der österreichischen Bischofskonferenz das Referat für Ehe und Familie betreut, betonte in einer ersten Reaktion, dass die bisherige Gesetzeslage die Würde behinderter Menschen beeinträchtigt habe. "Insofern freue ich mich über den neuen Gesetzesentwurf, der zudem viel Druck von Eltern und Ärzten nehmen und manche Entscheidung zugunsten eines Kindes und gegen eine Abtreibung möglich machen wird", so Küng wörtlich.
Aktion Leben: Weitere Schritte müssen folgen
Sehr erfreut über die geplante Gesetzesänderung hat sich am Donnerstag auch die "Aktion Leben" gezeigt. Mit der Änderung sei sichergestellt, "dass aus der unerwünschten Geburt eines behindert geborenen Kindes kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden kann", so "Aktion Leben"-Präsidentin Getraude Steindl in einer Aussendung. Die Änderung im Schadenersatzrecht sei unabdingbar. "Nun müssen weitere Schritte im Sozialrecht erfolgen, damit Kinder mit Behinderungen und ihre Eltern ein selbstbestimmtes und finanziell gesichertes Leben führen können", appellierte Steindl an die Regierung.
Der vorliegende Gesetzesentwurf entspreche weitgehend den Forderungen der Parlamentarischen Bürgerinitiative "Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich", die von knapp 63.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden war.
Die vorgeschlagene Änderung würde auch eine Entspannung im Bereich der Pränataldiagnostik mit sich bringen, so Steindl: "Ärzte müssen nicht mehr - aus Angst vor Klagen - zur Inanspruchnahme aller nur möglichen vorgeburtlichen Untersuchungen raten." Die Änderung würde weiters auch Eltern stärken, die bewusst auf Pränataldiagnostik verzichten wollen und die auch ein behindertes Kind willkommen heißen. Denn diese seien durch das derzeit geltende Recht benachteiligt: Im Gegensatz zu den Eltern, die auf Schadenersatz klagen, erhielten sie keine finanzielle Absicherung, wenn ihr Kind behindert geboren wird.
Lob auch vom Katholischen Familienverband
Lob kam am Freitag auch vom Katholischen Familienverband Österreichs (KFÖ). Die geplante Änderung sei ein Schritt in die richtige Richtung "für eine Gesellschaft, der der Lebensschutz und die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung ein Anliegen ist, die Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert", so KFÖ-Präsident Clemens Steindl in einer Aussendung. Er hoffe, so Steindl, "dass die Initiative rasch zum Gesetz und nicht mehr durch politische Machtspiele verwässert wird".
Im sozialpolitischen Bereich erwarte sich der KFÖ weiters noch konkrete Maßnahmen: Da die Betreuung von Kindern mit Behinderung eine besondere Leistung sei, müsse es auch entsprechende Abgeltungen und Unterstützungen sowohl für die Kinder mit Behinderung als auch deren Eltern geben. Dies sollte für eine kinderfreundliche und solidarische Gesellschaft selbstverständlich sein.
Das Justizministerium stelle mit der geplanten Novelle letztlich nur, was ohnedies jede konsequente Logik ergibt, so Josef Zemanek, Präsident der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) in einer Aussendung. "Für die persönlichen Eigenschaften eines Menschen ist selbstverständlich nicht die ärztliche Diagnose kausal, es sind vielmehr ausschließlich die genetischen Voraussetzungen - von Verletzungen bei der Durchführung der Diagnose abgesehen."
Auch die Furcht, Ärzte könnten sich in Zukunft zu wenig um eine gewissenhafte Diagnose kümmern, sei völlig unbegründet, so Zemanek: "Gerade dann, wenn Ärzte keine unbegründeten Schadenersatzansprüche mehr zu befürchten haben, ist zu erwarten, dass sie noch unbefangener Diagnosen erarbeiten und bekanntgeben." Leichtfertige oder oberflächliche Diagnosen seien keineswegs zu erwarten. Sehr wohl aber sei zu erwarten, dass nicht mehr gewissermaßen "zur Sicherheit" zur Abtreibung geraten werde, um Schadenersatzansprüche jedenfalls zu vermeiden, so Zemanek.