Mehrerauer Altabt: "Verurteile jeglichen Missbrauch"
Weitere Zivilrechtsklage eingebracht - Lauterer: Habe nach Bekanntwerden der Vorwürfe 1982 "sofort gehandelt"
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Feldkirch, 19.03.2012 (KAP) Nach Bekanntwerden einer weiteren Zivilrechtsklage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers gegen das Kloster Mehrerau hat Altabt P. Kassian Lauterer in einer Aussendung Stellung genommen. "Ich verurteile jeglichen Missbrauch durch Mitglieder unseres Ordens", betonte der Altabt des Zisterzienserklosters am Montag. Als er 1982 von den Missbrauchsvorwürfen erfahren habe, habe er sofort gehandelt. Er bedaure zutiefst, was den jungen Menschen angetan worden sei: "Ich kann die Opfer nur um Verzeihung bitten - ungeschehen kann ich die Taten leider nicht mehr machen."
Lauterer stand dem Kloster von 1968 bis 2009 als Abt vor. Sein 1968 verstorbener Vorgänger, Abt Heinrich Groner, habe mögliches Wissen nicht an ihn weitergeben und keinerlei Informationen über eventuelle Verurteilungen des von den Vorwürfen betroffenen Paters hinterlassen. Auch in den Personalakten habe es keinerlei Unterlagen oder Hinweise gegeben. "Zur damaligen Zeit war es bedauerlicher Weise üblich, dass über derartige Ereignisse einfach geschwiegen wurde", erklärte Lauterer.
"Aus heutiger Sicht nicht genug"
Der Altabt erläutert weiter, er habe sofort gehandelt, als er 1982 von den Eltern des nunmehrigen Klägers über den sexuellem Missbrauch informiert wurde. Der betroffene Pater sei "aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt worden". Die Eltern des Opfers hätten deshalb auf eine Anzeige verzichtet. Damals sei er sich sicher gewesen, richtig gehandelt zu haben: "Aus heutiger Sicht war es nicht genug", erklärte der Altabt.
Lauterer: "Ich habe bereits in persönlichen Gesprächen dem Opfer mein großes Bedauern ausgedrückt und möchte dies auch auf diesem Weg nochmals tun. Wenn es dem Opfer möglich ist, bitte ich um Verzeihung."
Ehemalige Schüler: Haftung klären
Am Montag war bekanntgeworden, dass ein Mann vom Kloster wegen sexuellen Missbrauchs und den Folgen "Schmerzensgeld und Verdienstentgang in der Höhe von 135.000 Euro einklagt". Er werde dabei "von einer Gruppe ehemaliger Mitschüler unterstützt", hieß es in einer Mitteilung. Es sei in den vergangenen Monaten klar geworden, dass in Schule und Internat des Klosters Mehrerau über rund 15 Jahre hinweg sexuelle Gewalt an Schülern ausgeübt worden sei, erklärte der "Sprecher der Mitschüler", Philipp Schwärzler.
Die Vorwürfe beziehen sich laut der Aussendung auf einen Priester, der bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen strafrechtlich verurteilt worden sei. Dennoch habe das Kloster den Pater bis 1982 weiterhin in der Jugendarbeit eingesetzt. Man sehe das Kloster in der Verantwortung, nachdem es einen "verurteilten Sexualstraftäter" mit Kindern habe arbeiten lassen, so Schwärzler. Ziel der nun eingebrachten Zivilrechtsklage sei die Klärung einer möglichen Haftung des Klosters Mehrerau.
Auch greife die Verjährung im Falle ihres Mitschülers nicht: Da die "letzte sexuelle Gewalthandlung an dem Mann im März 1982 erfolgte", sei die Klage "noch rechtzeitig vor der 30-jährigen absoluten Verjährungsfrist eingebracht" worden, erklärte dazu Rechtsanwalt Sanjay Doshi, der den Mann vertritt.
Eine erste Zivilgerichtsklage gegen das Kloster war im heurigen Jänner bekanntgeworden. Die Missbrauchsvorwürfe betrafen in dem Fall denselben Pater.