VfGH: Verbot der Sonntagsöffnung nicht verfassungswidrig
Wien (KAP) Das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Österreich ist nicht verfassungswidrig.
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Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. "Auch wenn ein gesellschaftlicher Wandel eingetreten ist, könne das Verbot noch immer mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung und Erhaltung der Wochenendruhe gerechtfertigt werden", teilte der VfGH auf seiner Website (www.vfgh.gv.at) am Mittwoch mit.
Mehrere Geschäftsleute, darunter der einer breiten Öffentlichkeit bekannte Baumeister "Mörtel" Richard Lugner, hatten sich zuvor mit einer entsprechenden Beschwerde an den VfGH gewandt.
Wörtlich heißt es in der VfGH-Entscheidung: "(...) Der Umstand, dass (...) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig."
"Zeichen für Zeitwohlstand und Lebensqualität"
Die "Allianz für den freien Sonntag Österreich" hat den VfGH-Entscheid zur Sonntagsöffnung begrüßt. Man werte dies als ein "eindeutiges Zeichen für Zeitwohlstand und Lebensqualität für möglichst viele Menschen", erklärte Allianz-Koordinatorin Gabriele Kienesberger auf "Kathpress"-Anfrage. Der Verfassungsgerichtshof habe "mit Augenmaß" entschieden und auch darauf verwiesen, dass die bestehenden Regelungen mitunter noch nicht ausgeschöpft seien.
Es sei klar, dass es arbeitende Menschen auch am Sonntag brauche; dies sollte sich aber in den entsprechenden Grenzen halten, so Kienesberger. Gerade in an sich hektischen Zeiten wie etwa im Advent böte die derzeitige Regelung zur Sonntagsöffnung eine Möglichkeit, dass z. B. auch Angestellte im Handel freie Zeit für sich fänden.