Embryonale Stammzellforschung verletzt Menschenwürde
Wiener Moraltheologe Virt im "Sonntag"-Interview: Total-Instrumentalisierung der frühen Phase des Menschenlebens und Degradierung zum Rohstoff für Forschung und Industrie
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Wien, 20.07.2012 (KAP) Die Forschung an embryonalen Stammzellen verstößt eindeutig und massiv gegen das Menschenrecht auf Leben: Das hat der Wiener Moraltheologe Günter Virt in einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wiener Kirchenzeitung "Der Sonntag" unterstrichen. Virt wörtlich: "Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen setzt die Zerstörung von eben diesem begonnenen embryonalen Mensch-Sein voraus. Und das bedeutet eine Total-Instrumentalisierung dieser frühen Phase unseres Menschenlebens und eine Degradierung zum Rohstoff für Forschung und Industrie. Das ist die fundamentalste Verletzung der Menschenwürde." Das Menschenrecht auf Leben sei das grundlegende Recht, auf dem dann alle weiteren Menschenrechte aufbauen.
Der Moraltheologe nahm zugleich zur weiter schwelenden Debatte um den Beginn menschlichen Lebens Stellung. Während die einen den Beginn menschlichen Lebens mit der Entstehung eines eindeutigen genetischen Codes gleichsetzen, sagen andere, dieser Zeitpunkt sei mit der "Einnistung im Mutterschoß" gegeben - wieder andere führen die "Ausbildung des zentralen Nervensystems" oder gar die Geburt selbst an.
Virt hingegen verwies gegenüber dem "Sonntag" darauf, dass der Beginn des menschlichen Lebens kein Augenblick sei, sondern ein Prozess. Das mache die Debatte so brisant, "wie wir in diesem sehr differenzierten Prozess am Beginn des Menschenlebens die Menschenwürde anerkennen", so der Moraltheologe. Sein Fazit: "Da es sich um das grundlegende Gut unserer Gesellschaftsordnung, das Menschenleben, handelt, ist im Zweifelsfall für das Leben und die Menschenwürde zu entscheiden."
Virt wies weiters darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof im Rahmen des Patentrechtes entschieden habe, dass es aus Gründen des Würdeschutzes keine Patente geben könne, die die Zerstörung von embryonalen Menschen zur Voraussetzung haben. Dieses Urteil gelte zunächst nur für das Patentrecht, "es muss jetzt auch auf andere Rechtsbereiche durchbuchstabiert werden". Virt: "Wir können nicht in einem Rechtsbereich sagen, da schützen wir den Menschen, und in einem anderen, da nicht."
Fehlender Therapieerfolg
Der Moraltheologe wies auch das Argument zurück, dass mit Hilfe von embryonalen Stammzellen Therapien für heute unheilbar Kranke entwickelt werden. Alle Therapieverheißungen hätten sich bislang nicht bewahrheitet. Es gebe ganz im Gegenteil sogar klare Hinweise aus Tierversuchen, dass embryonale Stammzellen beispielsweise zu Krebstumoren führen, die einen Forschungsversuch am Menschen ethisch unverantwortlich erscheinen ließen. Virt: "Das ethisch Richtige wird sich auch langfristig als das medizinisch Hilfreiche und sozial Verträgliche herausstellen und das Unethische auch medizinisch nicht hilfreich sein."
Immerhin gebe es bereits auch Therapieerfolge mit adulten Stammzellen, und viele Menschen konnten auch mit aus Nabelschnurblut gewonnenen Stammzellen gerettet wurden. Ebenso mache die Forschung mit induzierten pluripotenten Stammzellen enorme Fortschritte. (Anmk.: Aus einer Zelle eines Erwachsenen werden durch Re-Programmierung wiederum pluripotente Stammzellen gewonnen, ohne den Umweg über einen Embryo)
Insgesamt sei das Ziel der regenerativen Medizin, zerstörtes Gewebe zu heilen oder durch Stammzellen wiederum zu regenerieren, ethisch erstrebenswert und zu bejahen, betonte Virt: "Wir in Österreich haben nichts versäumt, wenn wir uns an der embryonalen Stammzellforschung auf der Basis der Zerstörung von embryonalen Menschen nicht beteiligt haben."