
AKV-Präsident Kukacka begrüßt Beschluss zur Sonntagsöffnung
Mit dem gestrigen Parlamentsbeschluss seien Gesetzeslücken bei der Sonntagsöffnung geschlossen worden: Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs (AKV), Helmut Kukacka, begrüßte in einer Aussendung (Samstag) die nun bestehende "Rechtsklarheit" durch die Novellierung, wodurch "das bestehende Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen samt den bestehenden Ausnahmen nicht weiter umgangen werden kann". Die AKV stellte sich hinter die Position von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, der betonte, eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten gehe nicht mit der Steigerung der Kaufkraft einher und würde vor allem Klein- und Mittelbetriebe unter Druck bringen.
Der Sonntag müsse auch zukünftig der Tag der Besinnung, des religiösen Lebens und der familiären Begegnung bleiben können, genauso wie er seit jeher Tag der Muße und Erholung für Familie und Gemeinschaft und des kulturellen und sozialen Engagements sei, so die AKV. "Der Sonntag muss Ausdruck unserer christlich-religiösen, spirituell-geistlichen und kulturellen Identität bleiben können", forderte Kukacka. Durch die ohnehin immer großzügigeren Ausnahmen mit den Verweisen auf Wettbewerbsfähigkeit, touristische Attraktivität und der Abwandung von Arbeits- und Kaufkraft sei es in den letzten Jahrzehnten ohnehin "zu einer schleichenden Ausweitung der Sonntagsarbeit gekommen", so der AKV-Präsident.
Die AKV trete für den generellen gesetzlichen Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe ein, bestehende Ausnahmen müssten laufend auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Dabei seien nicht nur sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch der christlich-religiöse und spirituell-geistliche Wert des Sonntags, betonte Kukacka.