Landau: Gesetzentwurf zur Pflege ist "sinnvoller Baustein"
Wien, 15.4.06 (KAP) Als "sinnvollen Baustein, aber bei weitem noch kein fertiges Haus" sieht der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau den am Donnerstag von Arbeitsminister Martin Bartenstein vorgestellten Gesetzentwurf zur arbeitsrechtlichen Regelung der 24-Stunden-Pflege daheim ("Hausbetreuungsgesetz"). Er könnte, so Landau gegenüber "Kathpress", der Eindruck entstehen, die Pflegefrage wäre gelöst, wenn es für die 24-Stünden-Betreuung einen rechtlichen Rahmen gibt. Ohne entsprechende Finanzierung und ohne sinnvolles Gesamtkonzept bliebe jede Regelung aber "Stückwerk".
Die vorgestellte Regelung müsse außerdem in die bestehende Betreuungs- und Pflegelandschaft eingebettet werden. Insel-Lösungen seien ebenso wenig sinnvoll wie soziale Schwellen. Gleichzeitig müsste das Angebot an mobilen Diensten ausgebaut werden, es brauche mehr Tageszentren und Kurzzeitpflege, Nachtrufbereitschaft aber auch Wohngemeinschafts-Modelle, so Landau.
Die präsentierten arbeitsrechtlichen Regelungen könnten daher nur "erster Schritt" sein. Wesentlich seien österreichweit einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards geben. Um keine sozialen Schwellen zu errichten, seien mehr Geldmittel und eine solidarische Finanzierung unabdingbar. Es müsse gewährleistet sein, dass auch soziale Schwache einen leichten und leistbaren Zugang zur Pflege erhalten.
Erfreut äußerte sich Landau über die Ankündigung von Minister Bartenstein im "Kurier", wonach es künftig ein Mindestpflegegeld für Demenz-Kranke geben wird. Demenzerkrankungen - so Landau - seien eine der großen Herausforderungen und noch immer ein Tabuthema. Schätzungen zufolge gibt es in Österreich derzeit 100.000 Demenzkranke, bis zum Jahr 2050 würden es 234.000 sein. Es sei entscheidend, dass Demenzkranke künftig einen höheres Pflegegeld erhalten, mindestes auf der Stufe 3 und 4. Bisher werde die Demenzkrankheit zu niedrig eingestuft. Landau forderte betreffend der Demenzkranken noch "weitere Schritte" wie eine österreichweite Informations-Kampagne zur "Enttabuisierung" speziell der Alzheimerkrankheit, Maßnahmen zur besseren Früherkennung und Diagnose, aber auch mehr Unterstützung fürdie pflegenden Angehörigen
Laut dem Gesetzentwurf soll es sowohl die Möglichkeit einer fixen Anstellung von Betreuungskräften als auch die einer selbstständigen Ausübung entsprechender Tätigkeiten geben. Ziel des Entwurfs ist es, die Betreuung Pflegebedürftiger daheim aus der Illegalität zu holen. Das Modell soll laut Entwurf bis 1. Juli in Kraft treten, denn Ende Juni läuft die Übergangsfrist für illegale Pflegekräfte aus. Die Möglichkeit einer Anstellung von Betreuungspersonal in Privathaushalten soll nicht nur für Pflegegeldbezieher ab Pflegestufe 3 möglich sein, sondern auch für Demenzkranke in den Pflegestufen 1 und 2, sofern sie ständigen Betreuungsbedarf haben. Arbeitet die Betreuungsperson selbstständig, gelten diese Einschränkungen nicht.
Der Entwurf sieht einerseits eine Änderung der Gewerbeordnung vor, mit der die selbstständige Tätigkeit von Pflegekräften ermöglicht werden soll. Andererseits ist für die Möglichkeit einer fixen Anstellung ein Modell in Anlehnung an das Hausangestelltengesetz geplant. Diese Anstellungen sollen entweder in einem Privathaushalt direkt oder bei einer Trägerorganisation möglich sein.
Die Arbeitszeit der Betreuungspersonen darf dabei in zwei aufeinander folgenden Wochen 128 Stunden nicht überschreiten, danach muss eine ununterbrochene Freizeit von mindesten der gleichen Dauer gewährt werden. Freie Sonntage oder freie Halbtage wie im Hausangestelltengesetz gibt es nicht. Zeiten der "Arbeitsbereitschaft", die über die Höchstgrenze von 128 Stunden hinausgehen, gelten laut Gesetzes-Entwurf nicht als Arbeitszeit. Darüber hinaus sieht der Text drei Stunden Freizeit pro Tag vor, die auch frei von Arbeitsbereitschaft bleiben muss. Pro Tag müssen weitere zehn Stunden "frei von Inanspruchnahme" sein - quasi die Nachtruhe.