PGR-Wahlen: "Zeichen der Lebendigkeit der Pfarren"
Wien, 16.3.07 (KAP) Als "Zeichen der Lebendigkeit der mehr als 3.000 katholischen Pfarrgemeinden in Österreich", haben die Bischöfe in einer Presseerklärung zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung die Pfarrgemeinderatswahlen am Sonntag, 18. März, bezeichnet. Die Pfarrgemeinderäte seien "Ausdruck der Mitverantwortung der getauften und gefirmten Christen in der Kirche". Die aktuellen "Fortschreibungen" der Apostelgeschichte, die im Februar an Papst Benedikt XVI. überreicht wurden, hätten eine "ermutigend bunte Momentaufnahme der Lebendigkeit der Pfarren in Österreich zu Tage gebracht".
Durch den Wahlvorgang werde die Bereitschaft zum verantwortlichen Engagement zum Ausdruck gebracht, aber auch die Zugehörigkeit zur Kirche. Kardinal Christoph Schönborn erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass durch das Familienwahlrecht praktisch alle Katholiken wahlberechtigt sind (die Eltern haben Stimmrechte für ihre Kinder).
Bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen vor fünf Jahren betrug die Wahlbeteiligung an die 22 Prozent. Dies sei ein Hinweis, so die Presseerklärung, dass "die Zahl derer, die sich mit der Pfarrgemeinde verbunden fühlen, höher ist als die Zahl der allsonntäglichen Messbesucher".
"Stimme des Volkes" in der Kirche
"Alle Gläubigen bitte ich, an diesem Sonntag bei der Pfarrgemeinderatswahl die Stimme abzugeben und dadurch ein Zeichen ihrer Verbundenheit mit der Pfarre und unserer Kirche zu geben", betonte der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser zur bevorstehenden Pfarrgemeinderatswahl. Er bezeichnet die Pfarrgemeinderäte als die "Stimme des Volkes" in der Kirche. "Als Hirten tun wir gut daran, diese Stimme zu hören,", so der Erzbischof. Kothgasser wird selbst am Sonntag, 18. März, um 11 Uhr im Dompfarrhof seine Stimme abgeben.
Rund 2.200 Pfarrgemeinderäte werden in den 209 Pfarren und acht Seelsorgestellen der Erzdiözese Salzburg neu gewählt. Wahlberechtigt sind in der Erzdiözese Salzburg alle gefirmten Katholiken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. In einzelnen Pfarren ist das Wahlalter versuchsweise auf 14 Jahre gesenkt. Das kirchliche Wahlrecht unterscheidet nicht zwischen In- und Ausländern.