Kinderbetreuung: Was bedeutet "Wahlfreiheit"?
Wien, 20.3.07 (KAP) Für ein Modell zur Kinderbetreuung, das Familien maximale "Wahlfreiheit" lässt, statt sie staatlich zu lenken und zu bevormunden, hat der Grazer Ethiker Prof. Kurt Remele plädiert. Wie Remele in einem Kommentar für den "Standard" schreibt, werde zwar der Ausbau von Kinderkrippen gefordert. Modelle, bei denen Eltern "frei entscheiden dürfen, ob einer der beiden kürzere oder längere Zeit zuhause bei den Kindern bleibt", würden aber disqualifiziert und nur eingeschränkt vom Staat gefördert.
Er wolle kein Plädoyer gegen Kinderkrippen halten, sondern dafür, "Wahlfreiheit" zu ermöglichen und familienpolitische Fragen mit Fragen nach Lebensqualität und Zeitknappheit, Konsumverhalten und Karriereplanung, entfremdender Erwerbsarbeit und sozialer Gleichheit zu verbinden, so der Ethiker.
Seit zehn Jahren Ringen um ein Modell
Mit der Forderung nach möglichst großer "Wahlfreiheit" für Familien rollt Remele ein Thema auf, das seit Jahren in der Familienpolitik immer wieder für Schlagzeilen sorgt. Der Familienforscher Helmuth Schattovits hatte bereits 1997 - also vor nunmehr zehn Jahren - bei einer Klausur im Familienministerium ein Modell präsentiert, das den Familien bei der Kinderbetreuung mehr Entscheidungsfreiheit bringen sollte: Ein monatlicher Scheck von damals umgerechnet knapp 8.000 Schilling (581,38 Euro) sollte Eltern die Entscheidung überlassen, ob sie ihr Kind zuhause betreuen oder eine außerhäusliche Betreuung in Anspruch nehmen wollen.
Das Modell sah für alle Eltern einen "Scheck" bis zum siebenten Geburtstag des jüngsten Kindes vor. Der Betrag sollte sich am ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz orientieren. Um vor dem Schuleintritt einen Anreiz zum Kindergarten-Besuch zu geben, sollte ab dem vierten Geburtstag des Kindes das Bargeld verringert und zusätzlich ein Gutschein im Wert eines (halbtägigen) Kindergartenplatzes ausgehändigt werden. Um den Kindergarten auch für Familien mit mehreren Kindern erschwinglich zu machen, sollte der Gutschein "pro Kind" gewährt werden.
Kein "Erwerbsverbot"
Anders als beim damaligen Karenzgeld sollte der "Betreuungsscheck" an kein "Erwerbsverbot" geknüpft sein. Er sollte in jedem Fall gewährt werden - egal ob beide Elternerwerbstätig sind oder nicht. Für Eltern, die mit dem "Scheck" die Kinderbetreuung selbst übernehmen, sollte die Rückkehr ins Erwerbsleben durch einen Anreiz für die Wirtschaft erleichtert werden.
Mütter wollen bei Kindern bleiben
In dem damaligen Schattovits-Bericht fand sich auch das Ergebnis einer österreichweiten Befragung des Instituts für Familienforschung (ÖIF), wonach die überwiegende Mehrheit der österreichischen Frauen nach der Geburt einige Jahre beim Kind bleiben, am liebsten bis zum Schuleintritt. Angeführt wurde auch eine Untersuchung des Instituts für Demographie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Darin meinten 49,2 Prozent der Frauen, dass die ideale Kombination von Familie und Erwerbsarbeit "kein Job mit kleinen Kindern" bzw. überhaupt "kein Job mit Kindern" sei. 35,1 Prozent hielten einen "Teilzeitjob mit Kindern" für Ideal. Hingegen bezeichneten nur 9,1 Prozent der Frauen einen "Vollzeitjob und Kinder" als ideale Kombination.
Finanziert werden sollte der "Betreuungsscheck" - wie in dem Bericht vorgeschlagen wurde - über einen "Leistungs-Ausgleichsfonds" zur Sicherung des Kindeswohls. Dieser sollte aus dem bisherigen Familienlasten-Ausgleichsfonds (FLAF) entwickelt werden.