Alleinerziehende beklagen Benachteiligung
Graz, 10.4.07 (KAP) Bei der Diskussion um die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld wird die derzeit "grobe Benachteiligung von Alleinerziehenden übersehen: Wie die Vorsitzende der kirchlich getragenen Österreichischen "Plattform für Alleinerziehende (ÖPA), Ingrid Piringer, am Dienstag betonte, können Paare das Kinderbetreuungsgeld volle drei Jahre in Anspruch nehmen (um Väter zu mehr Engagement bei der Kindererziehung zu motivieren), Alleinerziehende dagegen nur maximal 2,5 Jahre. Die Folge seien größere Probleme mit der Kinderbetreuung, zumal viele Alleinerziehende zumindest in eingeschränktem Umfang im Berufsleben bleiben wollen bzw. müssen.
Die Ungleichbehandlung von Paaren und Alleinerziehenden erscheint der ÖPA-Vorsitzenden "noch sinnloser" durch die Tatsache, dass nur drei Prozent der österreichischen Väter von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Karenz zu teilen - "eine vernachlässigbare Größe", so Piringer. Die "Plattform für Alleinerziehende fordert deshalb erneut drei Jahre Anspruchsmöglichkeit auch für Alleinerziehende. "Gerade sie bräuchten wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten diese drei Jahre besonders, weil sie eben keinen zweiten Elternteil haben, mit dem sie sich Betreuung und Existenzsicherung teilen könnten", begründete Ingrid Piringer das Verlangen nach Korrektur einer "nicht durchdachten Bestimmung seitens des Gesetzgebers".
Ein zweiter Veränderungswunsch bezieht sich auf die Möglichkeit für Alleinerziehende den rückzahlungspflichtigen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Allerdings wird dann die Zuverdienstgrenze von 14.600 auf 5.200 Euro reduziert. "Alleinerziehende, die während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes bis zur 5.200-Euro-Zuverdienstgrenze arbeiten, haben weniger Geld zur Verfügung, als wenn sie den Zuschuss nicht beantragen", kritisierte Piringer: "Entweder wurde über die Konsequenzen dieser Regelungen zu wenig nachgedacht oder es liegt nicht im Sinne der Verantwortlichen, dass Frauen im Berufsleben bleiben können - für Alleinerziehende ist das aber ein absolutes Muss".
Die Plattform wies auf die hohe Armutsgefährdung Alleinerziehenderhin: Auch wenn Alleinerziehende Kinderbetreuungsgeld samt Zuschuss, Familienbeihilfe und Kindesunterhalt in Höhe des Durchschnittsbedarfssatzes (Unterhaltsvorschuss) erhalten, liegt dies immer noch um 160 Euro unter der Armutsgrenze (für einen Erwachsenen und ein Kind derzeit 1.103 Euro monatlich). 17 Prozent der Alleinerziehenden bekommen keinen Unterhaltsvorschuss. Weil wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige eine Arbeitsaufnahme häufig unmöglich sei, müssten viele Alleinerziehende mit nur 776 Euro für ihre Familie das Auslangen finden. Es sei daher nicht verwunderlich, dass laut letztem Sozialbericht der Regierung 14,6 Prozent der Alleinerziehenden in akuter Armut leben und weitere 16,8 Prozent der Alleinerziehenden-Familien armutsgefährdet sind.
"Es darf nicht sein, dass Frauen allein durch die Tatsache, dass sie ein Kind ohne Partner aufziehen, in Armut geraten. Frauen, die sich - häufig trotz großer Probleme - für das Kind entscheiden, dürfen dafür nicht bestraft und vom Staat im Regen stehen gelassen werden", forderte Ingrid Piringer.