"Liebe ist mehr als nur unbeschwertes Bettgeflüster"
Salzburg, 13.4.07 (KAP) Kritik an einer Aktion des Landes Salzburg, das Mädchen und jungen Frauen einen "Liebesgutschein" anbietet, der die kostenlose Inanspruchnahme eines Verhütungsmittels für "ein Monat unbeschwerten Bettgeflüsters" zum Ziel hat, hat der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser angemeldet. Als Grund für die Initiative nennt das Land Salzburg Wissenslücken bei Mädchen und Burschen, aber auch bei Erwachsenen, was sichere Verhütungsmethoden betrifft.
"Fangen Wissenslücken bei den Betroffenen (oftmals auch bei Erwachsenen) nicht schon viel früher an, nämlich bei der Frage nach der wahren Liebe in der Beziehung von Mann und Frau?", fragt Erzbischof Kothgasser in der jüngsten Ausgabe der Salzburger Kirchenzeitung "Rupertusblatt". Kothgasser verweist auf Papst Benedikt XVI., der in seiner Enzyklika "Deus Caritas est" davon spreche, dass "der Mensch nur im Miteinander von Mann und Frau ganz wird". Der Eros, die Liebe, sei gleichsam wesensmäßig im Menschen selbst verankert. Erst gemeinsam stellten beide Geschlechter die Ganzheit des Menschseins dar. Dem monotheistischen Gottesbild entspreche die monogame Ehe. Die Art, wie Gott liebt, werde - so zitiert Kothgasser den Papst - der Maßstab menschlicher Liebe.
Es wäre die Aufgabe auch der öffentlichen Stellen, vor allem jungen Menschen zu helfen, den Wert der wahren Liebe zu entdecken, die mehr ist als reine sexuelle Beziehung, bei der das "Risiko einer Schwangerschaft" möglichst minimiert werden soll, betont der Salzburger Erzbischof. Mädchen und Burschen hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, dass wahre und echte Liebe etwas mit "Verbindlichkeit", mit "Treue" und mit "Verantwortung dem geliebten Du gegenüber" zu tun habe, wo es entschieden um mehr als um Verhütung gehe. "Wird hier nicht der Eindruck vermittelt, als wäre gelebte Sexualität dann in Ordnung, wenn nur die Verhütung entsprechend gehandhabt wird?", so Kothgasser.
Der Salzburger Erzbischof wirft die Frage auf, ob die Vorgangsweise des Landes Salzburg nicht "ein direkter Eingriff in das Elternrecht auf Erziehung" nach dem Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention ist. Es gebe zu denken, wenn Rechtsgelehrte derzeit noch hinter verschlossenen Türen darüber diskutierten, ob die Initiative nicht den Strafrechtstatbestand nach Paragraf 208 des Strafgesetzbuches (sittliche Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher) erfüllt.
"Verantwortungsvolles gesellschaftliches Handeln müsste wohl anders aussehen", schreibt Erzbischof Kothgasser im "Rupertusblatt". Der "Gutschein für entspanntes Bettgeflüster" sei wohl keine wegweisende Hilfe.